Fast 800 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung im Mai / Finanzminister Norbert Walter-Borjans: Schwarzgeldbesitzer müssen reinen Tisch machen, um straffrei davon zu kommen

6. Juni 2014
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Die Zahl der Selbstanzeigen in Nordrhein-Westfalen steigt weiter: Im Mai haben sich 781 Bürgerinnen und Bürger wegen Steuerhinterziehung selbst angezeigt. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Zahl der Selbstanzeigen mit Bezug zur Schweiz mehr als vervierfacht. Sie liegt auch um rund 140 Eingaben über der Zahl der Selbstanzeigen im April. Seit Frühjahr 2010 sind damit in NRW insgesamt 15.999 Selbstanzeigen wegen Schweizer Schwarzgeldkonten eingegangen. Finanzminister Norbert Walter-Borjans: „Die für 2015 anstehende Verschärfung bei der strafbefreienden Selbstanzeige zeigt erste Wirkung. Steuerhinterzieher nutzen offensichtlich die Chance, vorher noch reinen Tisch zu machen. Aktuelle Beispiele von Prominenten zeigen, dass sie nur dann straffrei davon kommen können, wenn sie ihre Einkünfte vollständig offenlegen.“

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Das Finanzministerium teilt mit:

Die Zahl der Selbstanzeigen in Nordrhein-Westfalen steigt weiter: Im Mai haben sich 781 Bürgerinnen und Bürger wegen Steuerhinterziehung selbst angezeigt. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Zahl der Selbstanzeigen mit Bezug zur Schweiz mehr als vervierfacht. Sie liegt auch um rund 140 Eingaben über der Zahl der Selbstanzeigen im April. Seit Frühjahr 2010 sind damit in NRW insgesamt 15.999 Selbstanzeigen wegen Schweizer Schwarzgeldkonten eingegangen.

Finanzminister Norbert Walter-Borjans: „Die für 2015 anstehende Verschärfung bei der strafbefreienden Selbstanzeige zeigt erste Wirkung. Steuerhinterzieher nutzen offensichtlich die Chance, vorher noch reinen Tisch zu machen. Aktuelle Beispiele von Prominenten zeigen, dass sie nur dann straffrei davon kommen können, wenn sie ihre Einkünfte vollständig offenlegen.“

Die Finanzministerkonferenz der Länder hat sich Anfang Mai unter dem Vorsitz von Minister Walter-Borjans darauf geeinigt, die Bedingungen für eine Selbstanzeige deutlich zu verschärfen. Die Grenze einer strafbefreienden Selbstanzeige ohne Zuschlag soll von 50.000 auf 25.000 Euro gesenkt werden. Bei darüber liegenden Beträgen wird bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 10 Prozent auf eine Strafverfolgung verzichtet.

Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro sind dann 15 Prozent Zuschlag fällig, ab einem hinterzogenen Betrag von 1 Million Euro 20 Prozent. Bislang gilt ein Zuschlag von 5 Prozent ab einem Betrag von 50.000 Euro. Zusätzlich soll die Strafverfolgungsverjährung in allen Fällen von Steuerhinterziehung auf zehn Jahre ausgedehnt werden.

Weitere Informationen unter www.fm.nrw.de.

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