Fachkräfteoffensive der Landesregierung: Neues duales Studium für Beamtinnen und Beamte im Verwaltungsdienst

Hochschulen machen jetzt mit beim dualen Studium. Die ersten künftigen Inspektorinnen und Inspektoren starten

3. September 2023
PHB Menschen am Laptop

Ein duales Studium im Verwaltungsdienst ist jetzt auch an allen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen möglich! Damit erfüllt die Landesregierung ein zentrales Vorhaben aus dem Zukunftsvertrag für die Qualifizierung von Fachkräften.

Kultur und Wissenschaft

Ein duales Studium im Verwaltungsdienst ist jetzt auch an allen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen möglich! Damit erfüllt die Landesregierung ein zentrales Vorhaben aus dem Zukunftsvertrag für die Qualifizierung von Fachkräften.

Bislang war die Ausbildung von Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Verwaltungsdienstes nur in Bezirksregierungen, Behörden und Kommunen möglich. Nun wurden die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass auch die Hochschulen als Praxispartner eines dualen Studiengangs fungieren können.

Wissenschaftsministerin Ina Brandes: „Auf der Suche nach Fachkräften ist das erfolgreichste Mittel, sie selbst auszubilden. Deshalb bin ich sehr glücklich, dass es uns gelungen ist, jungen Beamtenanwärterinnen und -anwärtern jetzt auch eine Ausbildung an unseren Hochschulen anbieten zu können. Das duale Studium hat den großen Vorteil, dass wir junge Menschen mit unmittelbarem Praxisbezug ausbilden. Ich wünsche den zukünftigen Inspektorinnen und Inspektoren viel Freude am Studium und bei der Arbeit, Neugierde beim Lernen und den Mut, Gelerntes in Frage zu stellen. Wir brauchen Ihren frischen Blick, um unsere Verwaltung noch besser zu machen.“

Ministerin Ina Brandes überreichte die ersten Ernennungsurkunden an sechs junge Frauen und Männer, die ihren Bachelor of Laws (LL.B.) an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung am Standort Duisburg anstreben und an der Heinrich-Heine-Universität sowie der Universität Duisburg-Essen den praktischen Teil der Ausbildung absolvieren.

Voraussetzung für die neue duale Ausbildung war eine Ergänzung der Ausbildungsverordnung, die vom Innenministerium erstellt wird. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft hat auf Initiative der Hochschulen deren Bedarf abgefragt und es ermöglicht, dass die Hochschulen in die Ausbildungsverordnung aufgenommen werden. Die bewährte Ausbildungsstruktur über das Innenministerium und die Bezirksregierungen bleibt zusätzlich bestehen, so dass insgesamt die Zahl der Ausbildungsangebote ansteigt. In diesem Jahr werden so 25 zusätzliche Inspektorenanwärterinnen und -anwärter in Nordrhein-Westfalen ihre duale Ausbildung beginnen.

Bewerberinnen und Bewerber, die sich für ein duales Studium des allgemeinen Verwaltungsdienstes interessieren, benötigen als Voraussetzung das Abitur. Die dreijährige Ausbildung besteht aus fächerübergreifenden Theorie- und Praxismodulen. Vermittelt werden unter anderem Kenntnisse in Rechtswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Am Ende steht der Erwerb des Abschlusses Bachelor of Laws und die Laufbahnbefähigung für den allgemeinen Verwaltungsdienst der Laufbahngruppe 2.1. Nach dem Abschluss können die ausgebildeten Beamtinnen und Beamten beispielsweise in Justitiariaten, Personal- oder Finanzdezernaten arbeiten.

 

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