Ein Richter und drei Richterinnen aus der nordrhein-westfälischen Justiz werden an das Einheitliche Patentgericht berufen

31. Oktober 2022
phb Justizia

Mit Wirkung ab Dienstag, 1. November 2022, ist Richter am Oberlandesgericht Ronny Thomas vom Oberlandesgericht Düsseldorf für sechs Jahre zum Richter am Gericht erster Instanz ernannt und zum Mitglied des Präsidiums des Einheitlichen Patentgerichts gewählt worden.

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Mit Wirkung ab Dienstag, 1. November 2022, ist Richter am Oberlandesgericht Ronny Thomas vom Oberlandesgericht Düsseldorf für sechs Jahre zum Richter am Gericht erster Instanz ernannt und zum Mitglied des Präsidiums des Einheitlichen Patentgerichts gewählt worden. Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Ulrike Voß vom Oberlandesgericht Düsseldorf und die Vorsitzenden Richterinnen am Landgericht Sabine Klepsch und Dr. Bérénice Thom vom Landgericht Düsseldorf sind ab dem Wirksamwerden des internationalen Übereinkommens zur Schaffung des Einheitlichen Patentgerichts für sechs Jahre mit einem Teil ihrer Arbeitskraft zu Richterinnen am Gericht erster Instanz ernannt worden. Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „Ich freue mich, dass das Einheitliche Patentgericht demnächst seine Arbeit aufnimmt und Nordrhein-Westfalen einen wichtigen Beitrag dazu leistet.“

Ronny Thomas war ab 2006 Rechtsanwalt in einer im Patentrecht spezialisierten internationalen Wirtschaftskanzlei. Er trat 2007 in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein und war langjährig in einer Patentstreitkammer des Landgerichts Düsseldorf tätig. Nach einem Einsatz als Referent im nordrhein-westfälischen Justizministerium von 2013 bis 2014 wurde er im Juni 2015 zum Richter am Oberlandesgericht in Düsseldorf ernannt. Dort war er bis zuletzt Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des für Patentstreitsachen zuständigen 2. Zivilsenats. Er ist gewähltes Mitglied des Präsidiums des Einheitlichen Patentgerichts und der Lokalkammer Düsseldorf des Gerichts erster Instanz zugewiesen.

Ulrike Voß trat 1998 in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Sie war zunächst in verschiedenen Zivil- und Strafkammern und ab 2004 in den Patentstreitkammern des Landgerichts Düsseldorf tätig. Nach ihrer Erprobung in einem Patentstreitsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf wurde sie im März 2008 zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht in Düsseldorf ernannt. Dort leitete sie die für Patentstreitsachen zuständige 4b. Zivilkammer. Seit ihrem Wechsel an das Oberlandesgericht Düsseldorf im Januar 2014 ist sie die Vorsitzende des für Patentstreitsachen zuständigen 15. Zivilsenats. Am Einheitlichen Patentgericht ist sie der Zentralkammer München des Gerichts erster Instanz zugewiesen.

Sabine Klepsch ist neben ihrer juristischen Ausbildung auch diplomierte Chemikerin. Sie trat 2001 in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein und war ab 2002 in den Patentstreitkammern des Landgerichts Düsseldorf tätig. Nach ihrer Erprobung in einem Patentstreitsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf wurde sie im November 2012 zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht in Düsseldorf ernannt. Dort leitet sie seitdem die für Patentstreitsachen zuständige 4c. Zivilkammer. Am Einheitlichen Patentgericht ist sie der Lokalkammer Hamburg des Gerichts erster Instanz zugewiesen.

Dr. Bérénice Thom war ab 2009 Rechtsanwältin in einer im Patentrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei. Sie trat 2011 in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein und war ab 2013 in den Patentstreitkammern des Landgerichts Düsseldorf tätig. Nach ihrer Erprobung in einem Patentstreitsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf wurde sie im August 2021 zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht in Düsseldorf ernannt. Dort leitet sie seitdem die für Patentstreitsachen zuständige 4a. Zivilkammer. Am Einheitlichen Patentgericht ist sie der Lokalkammer Düsseldorf des Gerichts erster Instanz zugewiesen.

Das Einheitliche Patentgericht (EPG) wird für Streitigkeiten über die bereits existierenden europäischen Patente und über die neuen europäischen Patente mit einheitlicher Wirkung zuständig sein, soweit kein opt-out erklärt wurde.

Das neue europäische Patent mit einheitlicher Wirkung entfaltet in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten – und nicht nur in einzelnen Ländern –  die gleiche Wirkung. Anders als für das bestehende europäische Patent fallen keine Übersetzungskosten und Gebühren in den einzelnen Ländern an. Hinsichtlich des bereits bestehenden europäischen Patents wird es folgende Änderungen geben: Bislang haben über dessen Verletzung und Rechtsbestand nationale Gerichte entschieden. Dadurch konnte es nicht nur zu kostenträchtigen parallelen Rechtstreitigkeiten in mehreren Ländern kommen, es bestand auch die Gefahr voneinander abweichender Entscheidungen. Das EPG soll dem durch die Etablierung eines gesamteuropäischen Gerichts entgegenwirken.

Das EPG wird über eine in den einzelnen Mitgliedstaaten angesiedelte Eingangsinstanz und ein Berufungsgericht in Luxemburg verfügen. Die Eingangsinstanz wird durch die in Paris ansässige Zentralkammer und deren Außenstelle in München, durch mehrere Lokalkammern und durch zunächst eine Regionalkammer gebildet. Deutschland erhält mit vier Lokalkammern – in Düsseldorf, München, Mannheim und Hamburg – so viele Lokalkammern wie kein anderer Vertragsstaat.

Die bereits jetzt bestehende herausragende Stellung des Patentrechtsstandorts Deutschland wird durch die Errichtung des EPG weiter gestärkt. Dies gilt auch für den Gerichtsstandort Düsseldorf, der mit ca. 300 Verfahren in erster und zweiter Instanz über die meisten Verfahren im bundesweiten und europäischen Vergleich verfügt.

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