Besserer Schutz der Privatsphäre in Sozialen Medien

Ministerin Heinen-Esser: Ich werde mich für eine verbraucherfreundliche Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung stark machen

14. Juni 2018
Bild Social Media

Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser hat eine verbraucherfreundliche Umsetzung der neuen Datenschutz-Grundverordnung in Sozialen Medien angemahnt.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser hat eine verbraucherfreundliche Umsetzung der neuen Datenschutz-Grundverordnung in Sozialen Medien angemahnt. „Ich erwarte von den Anbietern, dass sie im Interesse ihrer Kunden verbraucherfreundliche Grundeinstellungen insbesondere zum Schutz der Privatsphäre vornehmen und Nutzer nicht faktisch zu einer Einwilligung in die Verarbeitung von Daten zwingen“, fordert die Verbraucherschutzministerin.
 
So nimmt sich zum Beispiel WhatsApp in seiner Grundeinstellung das Recht, Daten von Nutzern oder deren persönlichen Kontakten ungefragt an dritte Dienste weiterzugeben. Das Verbraucherschutzministerium kritisiert darüber hinaus, dass einige Anbieter Nutzern nur dann den Zugang zu einem Dienst oder einem Produkt gewähren, wenn sie einer umfassenden Nutzung ihrer persönlichen Daten zustimmen.
 
Die neuen Datenschutzregeln schränken die Möglichkeiten der Anbieter zur Koppelung von Datennutzung und Produktangebot ein. Die Verbraucherschutzministerin empfiehlt: „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich genau überlegen, welche Daten oder persönliche Kommentare oder Fotos sie in Sozialen Netzwerken preisgeben, insbesondere aber, inwieweit sie den Anbietern erlauben, diese zu nutzen.“ Voreinstellungen sollten vor der Nutzung eines Dienstes intensiv geprüft und restriktiv eingestellt werden.
 
Heinen-Esser wird das Thema heute bei der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in Saarbrücken ansprechen und fragen, wie die Länderkolleginnen und -kollegen das Verhalten Sozialer Medien mit Blick auf die Datenschutzgrundverordnung verbraucherpolitisch bewerten. Ziel sei eine bundeseinheitliche Bewertung der Geschäftspraktiken als Grundlage für künftiges Handeln.
 
Es gibt Hinweise der Verbraucherzentralen, dass einzelne Anbieter ihre Kunden auffordern, ihre an die DS-GVO angepassten Nutzungsbedingungen komplett zu akzeptieren. Erst nach Zustimmung besteht dann die Möglichkeit, schriftlich der Verarbeitung personenbezogener Daten mit ausführlicher Begründung zu widersprechen. Diese Information ist aber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt. Das Verbraucherschutzministerium ist mit der Verbraucherzentrale im Gespräch, die ihrerseits eine Schwerpunktuntersuchung zur Frage der Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung im Bereich der Sozialen Medien und insbesondere von Messenger-Diensten prüft.
 
Mit den neuen Datenschutzregeln gilt auch ein neues Mindestalter von 16 Jahren bei WhatsApp, Facebook und anderen Anbietern digitaler Dienste. In den zurückliegenden Tagen wurde vielen Nutzern etwa beim Öffnen von WhatsApp angezeigt, dass sich die Nutzungsbedingungen geändert haben. Dabei werden sie um Zustimmung zu den neuen Datenschutzbestimmungen gebeten. Sofern Kinder, die WhatsApp nutzen wollen, jünger als 16 Jahre alt sind, ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten vor Nutzung des Dienstes erforderlich.
 
Hier geht es nicht nur um die Vermittlung von Informationen, sondern auch darum, die Anwendung der neuen Rechte zu erleichtern. Es braucht daher viele gute Empfehlungen und Tipps, wie Erziehungsberechtigte den Umgang mit Messenger-Diensten mit ihren Kindern einüben und über die Chancen aber auch Risiken aufklären können. Für interessierte Eltern hat das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium Hinweise zum Thema zusammengestellt, wie Eltern sich und ihre Kinder informieren und ihre personenbezogenen Daten schützen können.
 

  • Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt auf ihrem Webportal Tipps für die persönlichen Einstellungen von Facebook und WhatsApp zum Schutz der Privatsphäre und stellt diverse Musterbriefe z.B. zum Widerspruch zur Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten bereit:
     
    https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/digitale-welt/datenschutz
     
  •  Das Online-Jugendmagazin „checked4you“ der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erläutert Kindern und Jugendlichen ihre Konsumwelt und gibt Tipps für die Nutzung von Messenger-Diensten und anderen digitalen Medien:
     
    www.checked4you.de

     
  •  Wann ist mein Kind alt genug für ein Smartphone? Ab wann darf es WhatsApp nutzen? Informationen hierzu finden sich auf der Elternseite von Klicksafe. Klicksafe ist ein Angebot im CEF (Connecting Europe Facility) Telecom Programm der Europäischen Union für mehr Sicherheit im Internet. In Deutschland ist die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der Landesanstalt für Medien (LfM) Nordrhein-Westfalen mit der Umsetzung beauftragt:
     
    www.klicksafe.de/eltern

     
  • Das Webportal Handysektor ist ein Angebot der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen und des Forschungsverbundes Südwest in Kooperation mit Klicksafe und gibt Jugendlichen viele Tipps, Informationen und auch kreativen Ideen rund um Smartphones, Tablets und Apps: 
     
    www.handysektor.de

     
  •  Das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderte Informationsportal des Vereins Digitale Gesellschaft „Deine Daten, Deine Rechte“ erläutert Verbraucherinnen und Verbraucher mit kurzen Texten, Erklärvideos und Spielen die neuen Regeln der Datenschutz-Grundverordnung:
     
    www.deinedatendeinerechte.de
       

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