Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz von Menschen aus der Ukraine verlängert

Ministerin Paul: Dürfen in unserem Bestreben nicht nachlassen, den Geflüchteten Schutz, Sicherheit und Halt zu geben

11. Dezember 2023
PHB Paul, Josefine - lächelnd, vor Flaggen (2022)

Ein Jahr und knapp zehn Monate hält der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine bereits an.

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Ein Jahr und knapp zehn Monate hält der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine bereits an. Nordrhein-Westfalen steht weiterhin fest an der Seite der Ukrainerinnen und Ukrainer und begrüßt die Fortgeltung der am 1. Februar 2024 gültigen Aufenthaltserlaubnisse ohne Verlängerung im Einzelfall bis zum 4. März 2025. 190.000 Menschen, die vor Putins Terror nach Nordrhein-Westfalen geflohen sind und vorübergehenden Schutz erhalten haben, finden so weiterhin Sicherheit und Hilfe.

Josefine Paul, Ministerin für Flucht und Integration: „Auch wenn wir weiterhin auf ein schnelles Ende des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine hoffen, ist dies derzeit nicht absehbar. Nordrhein-Westfalen steht zu seiner humanitären Verpflichtung und hilft auch in Zukunft den Kindern, Frauen und Männern aus der Ukraine, die Unbeschreibliches erlebt haben und weiter unseren Schutz und unsere Unterstützung benötigen. Wir haben uns deshalb bei Bundesinnenministerin Faeser konsequent für eine unbürokratische Verlängerungslösung der Aufenthaltserlaubnisse eingesetzt. Ich bin froh, dass dies gelungen ist. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für die Betroffenen und entlasten die Ausländerbehörden.“

Grundlage der Verlängerung ist der Beschluss des Rats der Europäischen Union mit Wirkung zum 13. November 2023 sowie die Verordnungsregelung zur Fortgeltung der Aufenthaltstitel des Bundesinnenministeriums, die zum 5. Dezember 2023 in Kraft getreten ist.

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