„Ankommen und Aufholen“: Programm wird verlängert und flexibilisiert

Ministerin Gebauer: Wir unterstützen unsere Kinder genau dort, wo die Hilfe am wirksamsten ist

8. Mai 2022
Eine unbeschriebene, schwarze Tafel, in deren Ablage sich links ein brauner Tafelschwamm befindet

Das Aktionsprogramm „Ankommen und Aufholen“ zum Ausgleich von pandemiebedingten Lernrückständen bei Kindern und Jugendlichen wird verlängert und weiter flexibilisiert. Im Zuge dessen werden rund 51 Millionen Euro umgesteuert und damit noch gezielter eingesetzt.

Schule und Bildung

Das Aktionsprogramm „Ankommen und Aufholen“ zum Ausgleich von pandemiebedingten Lernrückständen bei Kindern und Jugendlichen wird verlängert und weiter flexibilisiert. Im Zuge dessen werden rund 51 Millionen Euro umgesteuert und damit noch gezielter eingesetzt. Damit haben nun alle Programmbausteine von „Ankommen und Aufholen“ eine Laufzeit bis zum Jahresende 2022. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Die Folgen der Corona-Pandemie werden insbesondere im Bildungsbereich noch längerfristig zu spüren sein. Mit dem 430-Millionen-Euro-Programm ‚Ankommen und Aufholen‘ hat die Landesregierung ein umfassendes Programm zur Bekämpfung der Pandemiefolgen aufgelegt. Damit kümmern wir uns nicht nur um die entstandenen Wissenslücken, sondern auch um die psychischen und physischen Folgen und unterstützen unsere Kinder ganz konkret. Dabei flexibilisieren wir das Programm weiter und setzen das Geld noch gezielter ein, um genau dort zu unterstützen, wo die Hilfe am wirksamsten ist. Daher werden die besonders stark nachgefragten Programmbausteine mit 51 Millionen Euro verstärkt und bis zum Ende des Jahres 2022 verlängert.

26 Millionen Euro für das OGS-Helferprogramm

Nordrhein-Westfalen setzt bei der Aufarbeitung der Pandemiefolgen vor allem auch auf die Unterstützung der Schulen durch zusätzliches Personal. Ein wichtiger Teil des Programmbausteins „Extra-Personal“ ist das OGS-Helferprogramm, mit dem zusätzliche Betreuungs- und Bildungsangebote an Grund- und Förderschulen umgesetzt werden können. Rund 70 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung. Aufgrund der konstant hohen Nachfrage werden weitere rund 26 Millionen Euro bereitgestellt. Das ursprünglich bis zum Ende der Sommerferien befristete Programm wird bis zum Jahresende verlängert.

15 Millionen Euro für die „Extra-Zeit zum Lernen“

Im Rahmen von „Ankommen und Aufholen“ wurde das im März 2021 gestartete Landesprogramm „Extra-Zeit zum Lernen“ zur Förderung von freiwilligen außerschulischen Freizeit- und Ferienangeboten im Sommer 2021 bereits deutlich aufgestockt. Bis zum Ende der Sommerferien 2022 stehen insgesamt 60 Millionen Euro für außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Damit wurden bereits über 18.000 Gruppen- und über 700 Individualmaßnahmen bewilligt (Stand: 30. April 2022). Und auch in den kommenden Sommerferien sind zahlreiche Maßnahmen geplant. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage, wird das Ministerium für Schule und Bildung auch dieses Programm bis zum Jahresende 2022 verlängern und noch einmal rund 15 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

10 Millionen Euro für „FIT in Deutsch“

Bereits in den Herbstferien 2017 ist das Integrationsprojekt „FIT in Deutsch“ gestartet, um neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen eine kontinuierliche Deutschförderung zu ermöglichen, die über die übliche Unterrichtszeit hinausgeht. Die Anzahl der durchgeführten Maßnahmen ist seither kontinuierlich angestiegen. Im Vergleich zum Jahr 2019 vor der Pandemie hat sich die Zahl der 2021 in den Oster-, Sommer- und Herbstferien durchgeführten Maßnahmen nahezu verdoppelt (722/1.333). Insgesamt 11,5 Millionen Euro wurden bisher für „FIT in Deutsch“ eingesetzt. Für die Verlängerung des Programms bis zum Jahresende stellt das Ministerium rund 10 Millionen Euro zur Verfügung.

Flexibilisierung der Mittel für Bildungsgutscheine

Im Programm-Baustein „Extra-Geld“ werden rund 50 Millionen Euro für die individuellen Bildungsgutscheine der Schülerinnen und Schüler eingesetzt. Damit das für die Bildungsgutscheine vorgesehene „Extra-Geld“ noch wirksamer genutzt werden kann, werden die hierfür vorgesehenen Mittel ab dem 1. August bis zum Ende der Programmlaufzeit am 31. Dezember 2022 ebenfalls flexibilisiert, besonders für Schülerinnen und Schüler in den beruflich ausgerichteten dualen Ausbildungsgängen an den Berufsschulen. Schulträger können ab dem kommenden Schuljahr die nicht gebundenen Mittel für die Bildungsgutscheine nach eigenem Ermessen zur Aufstockung des Schul- oder Schulträgerbudgets verwenden. Damit können direkt vor Ort schulbezogene Maßnahmen in Form von Kursen, Arbeitsgemeinschaften oder anderen Angeboten durchgeführt werden, um möglichst viele Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Zudem haben die Schulträger die Möglichkeit, auch schulübergreifende regionale Angebote umzusetzen.

Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die vielfältigen Programmangebote von ‚Ankommen und Aufholen‘ werden inner- und außerhalb der Schulen sehr gut angenommen. Wir haben den richtigen Weg eingeschlagen und arbeiten konstant daran, die Angebote den Anforderungen anzupassen. Mit gezielten Nachsteuerungen wird die Wirkung des Programms weiter verbessert und unsere Kinder und Jugendliche werden noch gezielter unterstützt, die pandemiebedingten Rückstände aufzuholen. Da die Aufarbeitung der Folgen der Pandemie nicht mit dem Ende des Jahres 2022 abgeschlossen sein kann, setze ich mich weiter im Land und beim Bund dafür ein, dass Programme wie ‚Ankommen und Aufholen‘ über das Ende des Jahres 2022 hinaus fortgeführt werden.“

„Ankommen und Aufholen“ besteht aus den vier Programm-Bausteinen „Extra-Geld“, „Extra-Personal“, „Extra-Zeit“ und „Extra-Blick“.

Das Ministerium für Schule und Bildung stellt im Bildungsportal unter www.schulministerium.nrw/ankommen-aufholen umfangreiche Informationen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten des Aktionsprogramms zur Verfügung.

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