ABC-Klassen für bessere Bildung von Anfang an

Ministerin Feller: Wir setzen einen neuen Maßstab für die frühzeitige schulische Sprachförderung

13. Januar 2026
Ministerin Feller beantwortet Fragen am Rednerpult

Nordrhein-Westfalen beabsichtigt landesweit ABC-Klassen einzuführen, um die Sprachkompetenz von Kindern im Jahr vor der Einschulung gezielt zu fördern. Das Landeskabinett hat dafür den Weg freigemacht.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Schule und Bildung

Nordrhein-Westfalen beabsichtigt landesweit ABC-Klassen einzuführen, um die Sprachkompetenz von Kindern im Jahr vor der Einschulung gezielt zu fördern. Das Landeskabinett hat dafür den Weg freigemacht. So sorgt die Landesregierung für einen besseren Schulstart, für bessere Bildungschancen und für bessere Schulkarrieren, indem durch frühere Sprachstandserhebung und verpflichtende Kurse in ABC-Klassen sichergestellt wird, dass Kinder über die Sprachkompetenz verfügen, die sie bei Einschulung haben müssen. Ministerpräsident Hendrik Wüst und Schulministerin Dorothee Feller haben die Pläne am Vormittag in Düsseldorf vorgestellt:

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Unsere Kinder sind die Zukunft unseres Landes. Sie brauchen die bestmögliche Bildung. Um einen Bildungserfolg für alle zu ermöglichen, müssen Kinder das entsprechende Rüstzeug an die Hand bekommen. Grundvoraussetzung für erfolgreiches schulisches Lernen ist eine ausreichende Sprachkompetenz, denn ohne sie endet Bildung für viele Kinder, bevor sie so richtig begonnen hat. Genau hier setzt die Landesregierung mit den ABC-Klassen und einer besseren Sprachförderung noch vor dem Beginn der Grundschule an – für all die Kinder, die hier noch Schwierigkeiten haben. Mit dieser bildungspolitischen Reform sorgt die Landesregierung für einen besseren Schulstart, bessere Bildungschancen und bessere Schulkarrieren. Damit Schulbildung ab dem ersten Tag ankommt, unabhängig vom Elternhaus.“

Schulministerin Dorothee Feller erklärte: „Mit verbindlichen ABC-Klassen setzen wir in Nordrhein-Westfalen einen neuen Maßstab für die frühzeitige schulische Sprachförderung. Aufbauend auf unserem klaren Schwerpunkt zur Stärkung der Basiskompetenzen in der Grundschule machen wir jetzt den nächsten großen Schritt, damit alle Kinder bei der Einschulung gut genug Deutsch können, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen. Mit einer guten Sprachfähigkeit schaffen wir gute Startchancen für alle Kinder in Nordrhein-Westfalen.“

ABC-Klassen sind verpflichtende schulische Vorkurse im Schuljahr vor der Einschulung, in denen Kinder gezielt auf die sprachlichen Anforderungen des Unterrichts vorbereitet werden. Die Planungen zur Einführung der ABC-Klassen sehen folgende Neuerungen vor:

  • Künftig durchlaufen alle Kinder bei der Schulanmeldung an öffentlichen Schulen sowie an Ersatzschulen in privater Trägerschaft eine landesweit einheitliche Sprachstandsfeststellung.
  • Um auf dieser Grundlage ausreichend Zeit für eine gezielte Förderung bis zur Einschulung zu gewinnen, ist vorgesehen, die Schulanmeldung vom Herbst auf das Frühjahr des Jahres vor der Einschulung vorzuziehen. Dazu wird die Ausbildungsordnung für die Grundschule geändert. Im Jahr 2028 wird die Anmeldung zur Grundschule erstmals im Frühjahr stattfinden.
  • Verfügen die Kinder nicht über die notwendigen deutschen Sprachkenntnisse, um aktiv am Unterricht teilzunehmen, besuchen sie im Schuljahr vor der Einschulung in der Regel zweimal pro Woche für jeweils zwei Stunden verpflichtend eine ABC-Klasse. In diesen ABC-Klassen zur gezielten Sprachförderung sollen die Kinder vor allem in ihren sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten gefördert werden, damit sie ab dem Schulbeginn erfolgreich am Unterricht teilnehmen können.
  • Die ABC-Klassen liegen in schulischer Verantwortung und werden in den Räumlichkeiten einer öffentlichen Schule, einer Kindertageseinrichtung oder an einem anderen Ort durchgeführt, den ein Träger zur Verfügung stellen kann.
  • Die ABC-Klassen werden grundsätzlich von Grundschullehrkräften sowie von sozialpädagogischen Fachkräften aus der Schuleingangsphase durchgeführt. Sie ergänzen gezielt den ganzheitlichen Erziehungs- und Bildungsansatz der Kindertageseinrichtungen.
  • Die Schulaufsicht weist die Kinder nach Anhörung des Schulträgers einer ABC-Klasse zu. Damit wird gewährleistet, dass alle Kinder ein bedarfsgerechtes Angebot erhalten.
  • Die Eltern sind für die regelmäßige Teilnahme ihrer Kinder verantwortlich. Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, werden durch den Schulträger zwischen der Kindertageseinrichtung und dem Ort der ABC-Klasse befördert. Für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden vom Schulträger die Fahrkosten für die wirtschaftlichste Beförderung erstattet. Einzelheiten werden in einer entsprechenden Verordnung geregelt.
  • Die Teilnahmeverpflichtung gilt für Kinder, die ab dem 1. August 2029 schulpflichtig werden. Die ersten verpflichtenden ABC-Klassen beginnen entsprechend im Schuljahr 2028/29.
  • Darüber hinaus wird mit einer Änderung im Schulgesetz die Möglichkeit geschaffen, Kindern bei Bedarf mit der zusätzlichen Förderung „ABC Plus“ mehr Zeit zu geben, um das Lernen zu lernen. Schulleiterinnen und Schulleiter können künftig bereits vor Beginn des ersten Schuljahres entscheiden, ob ein Kind die Schuleingangsphase in drei statt in zwei Jahren durchläuft und so von Anfang an eine intensivere, individualisierte Förderung im Rahmen von ABC Plus erhält. Zeigt sich im Verlauf der Schuleingangsphase, dass die Lernziele früher als erwartet erreicht werden, kann diese Entscheidung an den tatsächlichen Lernfortschritt des Kindes angepasst werden.

Schulministerin Dorothee Feller. „Die Ergebnisse der jüngsten Schuleingangsuntersuchungen zeigen, dass etwa ein Drittel der Kinder nicht über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt, um später aktiv am Unterricht teilzunehmen. Bei meinen Schulbesuchen wird mir dies immer wieder bestätigt. Zu viele Kinder bringen nicht alles mit, was für einen erfolgreichen Start in der Schule erforderlich ist, und benötigen deshalb vorab eine gezielte Vorbereitung auf den Schulstart. Mit den neuen ABC-Klassen sollen alle Kinder beim Schulstart faire Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsweg bekommen.“ 

Mit der Einführung der ABC-Klassen entstehen den kommunalen Schulträgern voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2028 zusätzliche Kosten. Diese betreffen insbesondere die Beförderung der Kinder, den zu erwartenden zusätzlichen Raumbedarf, die etwaige Ausstattung mit digitalen Endgeräten sowie die Bereitstellung notwendiger Lernmittel. Das Land wird den erforderlichen finanziellen Ausgleich in einem Belastungsausgleichsgesetz regeln. Das Verfahren wird rechtzeitig in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden vorbereitet und durchgeführt. Ministerin Feller: „Die Landesregierung sieht, dass die Einführung von ABC-Klassen eine neue Herausforderung für alle Beteiligten darstellt. Das Vorhaben ist jede Mühe wert. Es ist unser gemeinsames Ziel, alle Kinder bestmöglich auf den Schulstart vorzubereiten. Wir stehen zu unseren Verpflichtungen und werden die Mehrkosten, die den Schulträgern entstehen, ausgleichen.“

Das Schulministerium wird einen Grundlagenerlass sowie Materialien für die inhaltliche Ausgestaltung der ABC-Klassen und für die zusätzliche individuelle Förderung in der Schuleingangsphase erarbeiten und den Schulen frühzeitig zur Verfügung stellen. Zudem wird das Ministerium erprobte digitale Tools zur Sprachförderung bereitstellen. Auch das digitale Screening zur Sprachstandserhebung im Rahmen der Schulanmeldung soll allen Grundschulen landesweit zur Verfügung gestellt werden.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung geht nun in die Verbändebeteiligung. Bis Mitte Februar haben die Verbände Zeit für ihre Rückmeldungen. Die Landesregierung wird die Stellungnahmen der Verbände auswerten und im Anschluss den Gesetzentwurf in den Landtag einbringen.

Die ABC-Klassen sind der nächste wichtige Navigationspunkt auf dem Weg, den der Schulkompass NRW 2030 vorgibt. Mit dem Schulkompass NRW 2030 hat die Landesregierung eine umfassende Strategie zur systematischen Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht auf den Weg gebracht – von der Modernisierung der Lehrkräfteausbildung über die Digitalisierung bis hin zu einer datengestützten Unterrichtsentwicklung mit klarem Fokus auf die Basiskompetenzen. Damit hat die Landesregierung unter anderem auf die Ergebnisse der jüngsten Schulleistungsstudien reagiert, bei denen zu viele Schülerinnen und Schüler die Mindeststandards nicht erreicht hatten.

Ministerin Feller abschließend: „Mit den ABC-Klassen schärfen wir unseren Fokus auf die Basiskompetenzen weiter aus. Wir sorgen dafür, dass jedes Kind von Anfang an faire Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsweg hat – unabhängig davon, mit welchen sprachlichen Voraussetzungen es aufwächst. Ich freue mich darauf, unseren Vorschlag mit allen zu diskutieren, die am Schulleben bei uns in Nordrhein-Westfalen beteiligt sind.“

Nähere Informationen zum Schulkompass NRW 2030 finden Sie hier.

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