3,75 Millionen Euro Corona-Hilfen für Musikclubs und Livemusik-Spielstätten

Spielstätten und Clubs können die Unterstützung der Landesregierung bis zum 9. September beantragen

15. August 2022
Lichter

Spielstätten von Livemusik wie Musikclubs können ab sofort Corona-Hilfen aus dem Kulturstärkungsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft stellt dafür 3,75 Millionen Euro bereit.

Kultur und Wissenschaft

Spielstätten von Livemusik wie Musikclubs können ab sofort Corona-Hilfen aus dem Kulturstärkungsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft stellt dafür 3,75 Millionen Euro bereit. Die Antragsfrist ist der 9. September. Die Unterstützung soll dabei helfen, coronabedingte Verluste der Livemusik-Spielstätten in den Jahren 2021 und 2022 zu kompensieren und so ihr Bestehen zu sichern.

„Für zahlreiche Musikerinnen und Musiker sind Auftritte live vor Publikum entscheidend für ihr Einkommen und für ihre künstlerische Entwicklung. Und für viele Menschen bedeuten Besuche von Livemusik-Veranstaltungen wertvolle Kulturerlebnisse. Mit der Landesförderung von bis zu 3,75 Millionen Euro wollen wir die Livemusik-Spielstätten dabei unterstützen, die finanziellen Folgen von Corona abzufedern und so die lebhafte Musikclubszene in Nordrhein-Westfalen zu erhalten “, sagt Kultur-Staatssekretärin Gonca Türkeli-Dehnert.

Unter anderem Livemusik-Spielstätten für Jazz, Improvisierte Musik und Pop- und Rock-Musik sind antragsberechtigt. Schon Ende 2020 hatte das Land mit rund 1,5 Millionen Euro solche Spielstätten mit künstlerisch kuratiertem Programm unterstützt. Das Antragsverfahren wird wieder von der Liveinitiative NRW e.V. (LINA) durchgeführt. Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.

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