Kabinettpressekonferenz zum Tarifentgeltsicherungsgesetz bei Aufträgen des Landes
Aufträge des Landes sollen künftig nur an Auftragnehmer vergeben werden, die sich verpflichten, mindestens die in den jeweiligen Branchentarifverträgen festgelegten Entgelte zu zahlen. Die Landesregierung hat den entsprechenden Gesetzentwurf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie zur Tarifentgeltsicherung bei öffentlichen Vergaben beschlossen.
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann und Wirtschaftsministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur stellen den Entwurf in einer Kabinettpressekonferenz vor.
Zur Berichterstattung sind Sie herzlich eingeladen:
Zeit: Dienstag, 28. April 2026, 13.00 Uhr
Ort: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Hinweise:
Um vorherige Anmeldung bis Dienstag, 28. April, 10.00 Uhr unter presse@stk.nrw.de wird gebeten.
Die Pressekonferenz wird bei YouTube (@LandNRWyt), X (@landnrw) und Facebook (@NRW) übertragen.
Fragen per E-Mail:
Journalistinnen und Journalisten haben die Möglichkeit, ihre Fragen vor oder während der laufenden Pressekonferenz per E-Mail zu stellen. Diese Fragen werden dann in die laufende PK gereicht. Wir bitten die Fragen unter Nennung von Vor- und Nachnamen sowie Medium zu übersenden, mit dem Betreff „Frage PK“ an: presse@stk.nrw.de.
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Pressekontakt
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
| Telefon: | 0211 / 837-1134 |
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| E-Mail: | presse [at] stk.nrw.de |