Rechtliche Regelungen

Für die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung und die Koordination und Abstimmung der Regierungsarbeit sind neben den Bestimmungen der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen insbesondere folgende Regelungen von Bedeutung:

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Landesministergesetz)

Die Mitglieder der Landesregierung, zu der der Ministerpräsident sowie die von ihm ernannten Ministerinnen und Minister zählen, stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Land Nordrhein-Westfalen, das mit dem Landesministergesetz näher ausgestaltet wird.

Hier werden ihre Rechte und Pflichten sowohl während als auch nach ihrer Amtszeit ebenso geregelt wie das Amtsgehalt und die Versorgung.

Geschäftsordnung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (GOLR)

Die GOLR regelt innerhalb des verfassungsrechtlich eröffneten Rahmens als sogenanntes Regierungsinnenrecht die zentralen Eckpunkte zur praktischen Arbeit und Zusammenarbeit innerhalb der Landesregierung.

Sie trifft unter anderem Regelungen zur Gestaltung des Kabinettverfahrens und der regierungsinternen Entscheidungsfindung, zum Auftreten der Landesregierung nach Außen sowie zur persönlichen Rechtsstellung der Mitglieder der Landesregierung mit Blick auf Gremienmitgliedschaften und Mandate. Hier ist insbesondere auch das Institut der Ministerehrenkommission als unabhängige Kommission für die Prüfung der Angaben der Mitglieder der Landesregierung zu Vermögensverhältnissen und externen Tätigkeiten verankert.

Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO)

Die GGO regelt Struktur und Organisation der Staatskanzlei und der Ministerien sowie den Geschäftsablauf innerhalb und zwischen diesen Behörden einschließlich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung. In der GGO sind darüber hinaus zentrale Vorgaben für die regierungsseitige Normsetzung verankert.