Rechtsgrundlagen zum Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland

Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen zum Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten in chronologischer Reihenfolge.

phb Justiz Paragraph

22. Januar 1963

Elysée-Vertrag (deutsche Fassung / französische Fassung)
Die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich schließen am 22. Januar 1963 den Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit, den sogenannten Elysée-Vertrag: Der französische Erziehungsminister und der französische Kulturminister treffen sich „mit derjenigen Persönlichkeit, die auf deutscher Seite benannt wird, um die Ausführungen des Programms der Zusammenarbeit auf kulturellem Gebiet zu verfolgen.“

6. Februar 1969 

Bund-Länder-Vereinbarung
Die Bund-Länder-Vereinbarung (BuLäV) vom 6. Februar 1969 regelt Näheres, zum Beispiel dass der Bevollmächtigte auf Vorschlag der Ministerpräsidentenkonferenz von der Bundesregierung für vier Jahre ernannt wird und die Bundesrepublik gegenüber Frankreich in kulturellen Angelegenheiten vertritt, dass dieser im Range eines Bundesministers steht und zwar protokollarisch direkt hinter dem Außenminister.

31. Mai 1994

Abkommen über den gleichzeitigen Erwerb der deutschen Allgemeinen Hochschulreife und des französischen Baccalauréat

22. Januar 2003

Gemeinsame Erklärung zum 40. Jahrestag des Elysée-Vertrages "Die deutsch-französische Freundschaft im Dienste einer gemeinsamen Verantwortung für Europa"

13. Mai 2004

Änderung der Verwaltungsabsprache über die Organisation des Bildungsgangs, die Gestaltung der Lehrpläne und die Prüfungsordnung zum Gleichzeitigen Erwerb der deutschen Allgemeinen Hochschulreife und des französischen Baccalauréat (deutsche Fassung / französische Fassung)