Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (VGH) in Münster hat die Verfassungsbeschwerden zahlreicher Städte und Gemeinden gegen die Solidaritätsumlage zurückgewiesen. „Das schafft Rechtssicherheit. Es ist gerecht, dass besonders steuerstarke Kommunen finanzschwache Städte und Gemeinden auf ihrem Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt unterstützen“, sagte Kommunalminister Ralf Jäger.