Haftpflicht und Unfallschutz für Engagierte

Ehrenamtliche vor Risiken schützen

Wer im Ehrenamt freiwillig engagiert ist, muss für den Fall eines Falles richtig abgesichert sein. Die Landesversicherung füllt Lücken im Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger.

Bürgerschaftliches Engagement - 02

Rund sechs Millionen Menschen (Freiwilligensurvey 2014: Länderbericht Nordrhrein-Westfalen) engagieren sich in Nordrhein-Westfalen ehrenamtlich für andere. Sie leisten einen unbezahlbaren Beitrag für das Funktionieren unserer Gesellschaft und ein gutes Miteinander. Dieses bürgerschaftliche Engagement darf nicht mit unkalkulierbaren Risiken verbunden sein. Wer in einem Ehrenamt aktiv ist, muss sich darauf verlassen können, im Ernstfall gut abgesichert zu sein.

Wer haftet im Schadensfall?

Ehrenamtliche sind bei ihrer Tätigkeit Risiken ausgesetzt. Aber was passiert, wenn Helfende im Ehrenamt einen Unfall erleiden, der zur Invalidität führt, oder Schäden verursachen, für deren Ausgleich sie aufzukommen haben?

Ein Großteil der Engagierten ist gesetzlich unfallversichert oder über ihren Träger, zum Beispiel einen Verein, abgesichert, insbesondere im Haftpflichtbereich. Dies gilt jedoch nicht für alle Ehrenamtlichen. Lücken im Versicherungsschutz sollen nicht zu einem Hemmnis für ein Engagement oder im Schadensfall gar zu einer existenziellen Bedrohung der ehrenamtlich Tätigen werden. Die Absicherung der Ehrenamtlichen erfolgt in diesen Fällen über die Landesversicherungen.
Fragen zum Risikoschutz abklären

Bei Fragen und in konkreten Schadenfällen zu den Haftpflicht- und Unfallversicherungsverträgen des Landes Nordrhein-Westfalen wenden Sie sich bitte direkt an den beauftragten Versicherungsdienst:

UNION Versicherungsdienst GmbH
Ecclesiastraße 1-4
32758 Detmold
Telefon: 05231 6036112
E-Mail: ehrenamt@union-paritaet.de