Bundesfreiwilligendienst: Freiwillig im Dienst für die gute Sache

Gesetzlich geregelte Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement

Der Bundesfreiwilligendienst bietet Männern wie Frauen neue Chancen zur Orientierung und für den Berufseinstieg. Gesetzliche Regelungen bieten rechtliche Sicherheit, Struktur und Gestaltungsmöglichkeiten.

Bürgerschaftliches Engagement - 06

Der Freiwilligendienst ist eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements. In Abgrenzung zu sonstigen Engagementformen basiert der Bundesfreiwilligendienst auf einer umfassenden gesetzlichen Grundlage. Darin sind Aufwandsentschädigung, Versicherungen, Qualifizierung und Begleitung, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Trägern und Einsatzstellen geregelt. Dafür verpflichtet sich ein "Dienstler" im Gegensatz zum freiwilligen Engagement für eine bestimmte Zeit zur Mitwirkung an einer gesellschaftlichen Aufgabe.

Offen für Jung und Alt

Seit dem Sommer 2011 wird in Deutschland der Bundesfreiwilligendienst angeboten. Dieser neue Freiwilligendienst wurde geschaffen, nachdem die Wehrpflicht und damit auch der Zivildienst im Jahr 2011 ausgesetzt wurden. Der Bundesfreiwilligendienst ist ohne Altersbegrenzung offen für alle Bürgerinnen und Bürger.

Internationale Freiwilligendienste für Menschen ab 30

Die Internationalen Freiwilligendienste richten sich an Erwachsene ab 30 Jahren, die Interesse an anderen Kulturen haben, eine Zeit im Ausland verbringen und sich dort sinnvoll in sozialen, ökologischen, politischen oder kulturellen Einrichtungen und Projekten betätigen wollen.

Gemeinsame Erklärung

Die Landesregierung und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW wollen die Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FSJ und FÖJ) sowie den Bundesfreiwilligendienst (BFD) für eine Stärkung des freiwilligen sozialen Engagements in Nordrhein-Westfalen nutzen. Die Landesregierung und die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, haben dazu am 14. November 2012 in Düsseldorf die Gemeinsame Erklärung Freiwilligendienste (PDF, 110 KB) unterzeichnet.