
Schulferien in Nordrhein-Westfalen
Ferientermine für Nordrhein-Westfalen für das Schuljahr 2019/20
Die Kultusministerkonferenz vereinbart langfristig die Termine für die Sommerferien. Die übrigen Ferientermine werden von den Ländern selbst bestimmt. Die Länder übermitteln ihre Ferientermine dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz, das sie als Übersicht veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt fortlaufend.
Ferien |
Erster Ferientag |
Letzter Ferientag |
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Ostern | Montag, 15. April 2019 | Samstag, 27. April 2019 |
Pfingsten | Dienstag, 11. Juni 2019 | |
Sommer | Montag, 15. Juli 2019 | Dienstag, 27. August 2019 |
Herbst | Montag, 14. Oktober 2019 | Samstag, 26. Oktober 2019 |
Weihnachten | Montag, 23. Dezember 2019 | Montag, 6. Januar 2020 |
Bewegliche Ferientage in Nordrhein-Westfalen
Neben den Ferien, die für ganz Nordrhein-Westfalen festgelegt sind, stehen den Schulen pro Schuljahr drei (Schuljahr 2021/22 und 2022/23) bis vier (Schuljahr 2019/20, 2020/21 und 2023/24) bewegliche Ferientage zur Verfügung.
Wann genau diese sein sollen, entscheidet die Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger. Dabei muss mindestens einer der beweglichen Ferientage den Festen und Bräuchen vor Ort (zum Beispiel Karneval) entsprechend festgelegt werden. Weiterhin wird angestrebt, dass alle Schulen einer Gemeinde sich einvernehmlich für einen Termin entscheiden.
Die Entscheidung, wann die beweglichen Ferientage stattfinden sollen, ist spätestens acht Wochen vor Beginn der Sommerferien des kommenden Schuljahres zu treffen. Die Schulleitung gibt diese Termine unverzüglich an die Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulaufsichtsbehörde weiter. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Ferienordnung für Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen zu Schulferien
Die Sommerferien der landwirtschaftlichen Fachschulen können im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde den besonderen Bedürfnissen der Landwirtschaft angepasst werden.