Nordrhein-Westfalen verlängert die Freiversuchsfrist im Jurastudium

15. Mai 2020

Nach Abstimmung mit den anderen Ländern haben die Vorsitzenden der drei Justizprüfungsämter bei den Oberlandesgerichten in Düsseldorf, Hamm und Köln unter Beteiligung des Ministeriums der Justiz entschieden: Für alle Studierenden im Fach „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“ bleibt das Sommersemester 2020 bei der Berechnung der Freiversuchsfrist unberücksichtigt.

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Nach Abstimmung mit den anderen Ländern haben die Vorsitzenden der drei Justizprüfungsämter bei den Oberlandesgerichten in Düsseldorf, Hamm und Köln unter Beteiligung des Ministeriums der Justiz entschieden:
 
Für alle Studierenden im Fach „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“ bleibt das Sommersemester 2020 bei der Berechnung der Freiversuchsfrist unberücksichtigt. In diesem Semester erbrachte Prüfungsleistungen können trotzdem anerkannt werden. Bei ihrer Entscheidung ließen sich die Beteiligten vor allem von dem Gebot der Chancengleichheit für alle Prüflinge leiten, also auch für diejenigen, die bereits vor dem Sommersemester 2020 ihr Studium beendet haben.
 
Minister Biesenbach: „Ich freue mich, dass die Studierenden nun Planungssicherheit haben und trotz der widrigen Umstände im Sommersemester 2020 motiviert ihr Studium fortsetzen können.“
 

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