Minister Walter-Borjans: Europäischer Gerichtshof bestätigt NRW bei Steuer-CD‘s

6. Oktober 2016

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die steuerstrafrechtliche Durchsuchung einer Wohnung auf der Grundlage von Daten aus einer sogenannten Steuer-CD rechtmäßig ist. Damit bestätigt das Gericht die Praxis von Nordrhein-Westfalen, dass die Steuerfahndung aus angebotenen und erworbenen Daten auch Konsequenzen zieht.

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die steuerstrafrechtliche Durchsuchung einer Wohnung auf der Grundlage von Daten aus einer sogenannten Steuer-CD rechtmäßig ist. Damit bestätigt das Gericht die Praxis von Nordrhein-Westfalen, dass die Steuerfahndung aus angebotenen und erworbenen Daten auch Konsequenzen zieht.

Finanzminister Norbert Walter-Borjans sagte: „Dass nach dem Bundesverfassungsgericht und mehreren Fachgerichten jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für Klarheit gesorgt hat, ist eine wichtige Botschaft an alle, die sich nach den Zeiten sehnen, als das Entdeckungsrisiko für Steuerbetrüger und ihre Helfer nahe bei null lag. Nach dieser Entscheidung kann keiner mehr mit Menschenrechten argumentieren, um die Allgemeinheit unbehelligt weiter betrügen zu können.“ 

Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist die Durchsuchung der Wohnung eines Ehepaares. Ihren Anfangsverdacht für die Durchsuchung hatten die Behörden auf Daten gestützt, die von einer Privatperson aus Liechtenstein erworben wurden. Darin sahen die Eheleute einen Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention.

Das europäische Gericht hat bestätigt, dass die Durchsuchung rechtmäßig war und nicht gegen europäisches Recht verstößt.

Zuvor hatten bereits sämtliche deutschen Gerichte, zuletzt das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 9. November 2010, festgestellt, dass die strafrechtliche Verwertung der angekauften Daten zulässig sei.

Der Beschluss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist abrufbar unter https://www.coe.int/de/web/portal/gerichtshof-fur-menschenrechte

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