Mehr Geld für Bus, Bahn und Straßenbahnen: Kabinett billigt Gesetzentwurf zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs in NRW

5. Juli 2016
Bild ÖPNV Straßenbahn

Das Land Nordrhein-Westfalen will den ÖPNV stärken und künftig mehr Finanzmittel für Bus, Bahn und Straßenbahnen zur Verfügung stellen. Den entsprechenden Entwurf zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr hat das Kabinett gebilligt.

Verkehr

Das Land Nordrhein-Westfalen will den ÖPNV stärken und künftig mehr Finanzmittel für Bus, Bahn und Straßenbahnen zur Verfügung stellen. Den entsprechenden Entwurf zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr hat das Kabinett gebilligt. Der Entwurf wird nun nach den Sommerferien im Landtag beraten. Mit den vom Bund in Aussicht gestellten zusätzlichen Mitteln sollen beispielsweise mehr Gelder für den ÖPNV in die Ballungsgebiete und den ländlichen Raum fließen und landesweit die Barrierefreiheit an den Haltestellen und in den Fahrzeugen erhöht werden.

Verkehrsminister Michael Groschek: „In keinem anderen Bundesland pendeln so viele Menschen wie bei uns. Deswegen ist es so wichtig, dass der Bund NRW mehr Geld für den ÖPNV bereitstellen will. Das ist auch dringend nötig, denn wir wollen noch mehr Menschen von Bus und Bahn überzeugen und auch die Speckgürtel der Ballungszentren besser anbinden. Von dem neuen Gesetz werden die Kunden im ländlichen Raum genauso profitieren wie klamme Kommunen, die ihre Straßenbahnen nicht mehr allein sanieren können. Und wir wollen elektrobetriebene Linienbusse fördern. Ein Gesamtpaket, das wichtige Weichen für die Zukunft des ÖPNV stellen wird.“
 
Der Entwurf zum ÖPNV-Gesetz enthält folgende wesentliche Regelungen:

  • Zur Finanzierung von Bussen und Bahnen soll die ÖPNV-Pauschale ab dem kommenden Jahr um 20 Millionen Euro auf landesweit 130 Millionen Euro erhöht werden. 
  • Ein Gutachten soll den Sanierungsbedarf im Stadtbahnbereich ermitteln. Im Anschluss daran sollen wichtige Erneuerungsmaßnahmen über ein Landesprogramm gefördert werden. 
  • Mit einem speziellen Förderprogramm sollen Stadtbahn- und Bushaltestellen barrierefrei gestaltet werden. 
  • Schienenstrecken sollen über ein Landesprogramm reaktiviert und elektrifiziert werden können, wenn dies volkswirtschaftlich sinnvoll ist. 
  • Zur Erreichung der Klimaschutzziele soll die Anschaffung von Elektrobussen über ein gesondertes Programm des Landes gefördert werden. 
  • Für den zweckverbandsübergreifenden schienengebundenen Personennahverkehr soll das Land eine Streitschlichterrolle mit anschließendem Weisungsrecht erhalten. 
  • Mit der anstehenden Novellierung soll das Gesetz entfristet werden, um die Planungssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen. 
Der Bund hatte zugesagt, ab diesem Jahr die Regionalisierungsmittel für den ÖPNV bundesweit auf 8,2 Milliarden Euro anzuheben. Außerdem steigt die Dynamisierungsrate von derzeit 1,5 auf 1,8 Prozent. Bei der Verteilung der Mittel soll der sogenannte „Kieler Schlüssel“ angewendet werden. Dieser sieht vor, dass der Anteil von Nordrhein-Westfalen an den Mitteln für den Öffentlichen Personennahverkehr bis zum Jahr 2030 auf 18,99 Prozent angehoben wird. Bisher erhält NRW nur einen Anteil von 15,76 Prozent.
 

Kontakt

Pressekontakt

Verkehr

Telefon: 0211 3843- 1043
E-Mail: presse [at] vm.nrw.de

Bürgeranfragen

Verkehr

Telefon: 0211 3843-0
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de