Mehr Autonomie für die Hochschulen: Kabinett beschließt Entwurf für neues Hochschulgesetz

Wiederherstellung der Hochschulfreiheit und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Studium und Lehre

18. Dezember 2018
Universität

Die Landesregierung hat heute den Entwurf eines neuen nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzes beschlossen.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung hat heute den Entwurf eines neuen nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzes beschlossen. Das Gesetz schafft in großen Teilen Instrumente zentraler Steuerung der Hochschulen durch das Land ab und stellt sicher, dass die Hochschulen wieder eigenverantwortlich entscheiden können. Sie verhandeln mit dem Land partnerschaftlich über Ideen und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der nordrhein-westfälischen Hochschullandschaft.
 
„Das Hochschulgesetz wird die Rahmenbedingungen für Qualität und Erfolg im Studium und für Exzellenz in der Forschung verbessern. Die Autonomie und die eigene Gestaltungskraft der nordrhein-westfälischen Hochschulen werden durch ein weiterentwickeltes Hochschulfreiheitsgesetz in den Mittelpunkt gerückt“, sagte Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
 
Änderungen sind im Wesentlichen für folgende Bereiche vorgesehen:

Verhältnis Land – Hochschulen

Der verbindliche Landeshochschulentwicklungsplan wird entfallen. Künftig wird wieder die Abstimmung von strategischen Zielen zwischen den Hochschulen und dem Ministerium ermöglicht. Die Rahmenvorgaben sowie die Möglichkeit des Ministeriums, Vorgaben für die Hochschulentwicklungsplanung zu erlassen, werden ersatzlos gestrichen. Wir legen außerdem die Rechtsgrundlagen für ein Optionsmodell beim Hochschulbau, das es den Hochschulen ermöglicht, selbst Bauherren zu werden.

Interne Hochschulorganisation

Die hochschulgesetzliche Verpflichtung der Hochschulen zur Einführung von Zivilklauseln in ihren Grundordnungen wird ersatzlos wegfallen. Die Aufgaben und Befugnisse der Hochschulorgane werden an einigen Stellen angepasst. So muss der Hochschulrat künftig dem Hochschulentwicklungsplan zustimmen und kann so wirksamer zur tragfähigen Weiterentwicklung der Hochschule beitragen.

Studium und Lehre

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Studiums und der Lehre werden fortentwickelt. Die großen Herausforderungen bleiben weiterhin die Verbesserung von Lehre und Studienerfolg, gerade mit Blick auf die zunehmende Vielfalt der Studierenden. Daher soll Funktionierendes gestärkt werden. Regelungen, die sich als nicht praktikabel erwiesen haben, werden gestrichen.
 
Das derzeitige gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten wird abgeschafft. Die Lehrenden und Lernenden vor Ort sollen über diese Fragen in den Hochschulgremien, insbesondere im weiterhin obligatorischen Studienbeirat, gemeinschaftlich selbst entscheiden. Eine Experimentierklausel im Hochschulgesetz soll dazu beitragen, neue Maßnahmen zur Verbesserung des Studienverlaufs und zur Steigerung des Studienerfolgs zu erproben.
 
Es werden zudem neue gesetzliche Instrumente zur Reduzierung der Studienabbrecherquote eingeführt: Dazu gehört, dass sich die Hochschulen zukünftig ein Leitbild für Lehre geben und die Möglichkeit geschaffen wird, konkrete Studienverlaufsvereinbarungen mit den Studierenden abzuschließen.

Weitere Regelungen

Die Regelungen für „Tenure-Track“-Professuren wurden in eine klare gesetzliche Regelung überführt und neu gefasst. Auch das Hausberufungsverbot wird flexibler gestaltet und die nebenberufliche Anstellung von Professorinnen und Professoren erleichtert.

Informationen dazu unter www.mkw.nrw/hochschule/hochschulrecht/hochschulgesetz/

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