Landesregierung startet neues Förderprogramm „Inklusive Hochschule NRW“

Hochschulen in Nordrhein-Westfalen erhalten vom Land rund 6,6 Millionen Euro, um gute Studienvoraussetzungen für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen zu schaffen

19. Oktober 2020

Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen treffen vielfältige Maßnahmen, um Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung die gleichberechtigte Teilhabe am Hochschulleben zu ermöglichen.

Kultur und Wissenschaft

Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen treffen vielfältige Maßnahmen, um Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung die gleichberechtigte Teilhabe am Hochschulleben zu ermöglichen. Sie leisten konkrete Hilfestellungen, um die Einzelne oder den Einzelnen in der jeweiligen Situation zu unterstützen. Dazu zählen beispielsweise die Bereitstellung barrierefreier PC-Arbeitsplätze, die digitale Aufarbeitung von Lehr- und Klausurmaterialien bzw. deren Umwandlung in Brailleschrift sowie die Ermöglichung von Nachteilsausgleichen bei Prüfungen. Die Landesregierung erkennt diese Leistungen an und möchte die Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Kunst- und Musikhochschulen in staatlicher Trägerschaft bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen weiter fördern und unterstützen. Dazu stellt sie den Hochschulen im Rahmen des Programms „Inklusive Hochschule NRW“ zunächst für die Jahre 2020 und 2021 rund 6,6 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.
 
Isabel Pfeiffer-Poensgen, Ministerin für Kultur und Wissenschaft, sagt: „Der Landesregierung und den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ist es ein besonderes Anliegen, die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Hochschulleben zu ermöglichen. Damit die Hochschulen weitere Projekte zum Gelingen der Inklusion angehen können, stellen wir ihnen zusätzliche Mittel zur Verfügung. Ziel des neuen Programms ist es, ganz konkrete Hilfestellungen für die Studierenden weiter auszubauen.“
 
Die Mittel in Höhe von 6,6 Millionen Euro stehen den Hochschulen für die Anschaffung von weiteren Hilfsmitteln oder für zusätzliches Personal zur Verfügung: Dazu zählen zum Beispiel Inklusionsbeauftragte oder Gebärdendolmetscher für Veranstaltungen. Darüber hinaus können sie damit technische Ausstattung und Baumaßnahmen für barrierefreie studentische Arbeitsplätze und -räume finanzieren.
 
 

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