Landesregierung regelt Einrichtung weiterer Impfstellen

Minister Laumann: Ergänzende Impfmöglichkeiten bringen weiteren Schwung in die Impfkampagne

9. November 2021
phb Impfen, Corona, Impstoff, Spritze (2021)

Um die Geschwindigkeit in der Durchführung der Auffrischungsimpfungen zu erhöhen und damit schnellstmöglich der Infektionsdynamik entgegenzuwirken, sollen in den Kreisen und kreisfreien Städten weitere mobile Impfungen sowie zusätzliche Impfstellen geschaffen werden – ergänzend zu den Impfungen der niedergelassenen Ärzteschaft.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Um die Geschwindigkeit in der Durchführung der Auffrischungsimpfungen zu erhöhen und damit schnellstmöglich der Infektionsdynamik entgegenzuwirken, sollen in den Kreisen und kreisfreien Städten weitere mobile Impfungen sowie zusätzliche Impfstellen geschaffen werden – ergänzend zu den Impfungen der niedergelassenen Ärzteschaft. Dies hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium den Kreisen und kreisfreien Städten per Erlass mitgeteilt. Diese ergänzenden Impfangebote können sowohl für Erst- und Zweitimpfungen als auch für Auffrischungsimpfungen aufgesucht werden. Die Kreise und kreisfreien Städte sollen bei der Ausgestaltung ihrer Angebote sicherstellen, dass eine ausreichende lokale Verteilung gewährleistet ist, um möglichst wohnortnahe Impfangebote in den Städten und Gemeinden zu unterbreiten.

„Für die kommenden Monate ist der Impffortschritt von zentraler Bedeutung. Hier müssen wir weiter an Geschwindigkeit zulegen. Die Voraussetzung dafür schaffen wir jetzt: Mit den ergänzenden Impfmöglichkeiten bringen wir weiteren Schwung in die Impfkampagne. Die niedergelassene Ärzteschaft macht einen guten Job. Gemeinsam schaffen wir aber mehr. Mit den zusätzlichen Impfstellen errichten wir beispielsweise deshalb gemeinsam mit den Kreisen und Städten zusätzliche niedrigschwellige und flächendeckende Anlaufstellen, bei denen die Bürgerinnen und Bürger sich impfen lassen können”, betont Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Die bei den Kreisen und Städten verorteten Koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCI) organisieren in eigener Verantwortung die Arbeit der Impfstellen, die jede Gemeinde erreichen soll. Die Impfstellen werden sowohl von ihrer Anzahl als auch von ihrem zeitlichen Umfang (Öffnungszeiten) flexibel auf die lokale Nachfrage nach Impfungen reagieren können. Orte zur Einrichtung von Impfstellen können zum Beispiel Turnhallen, Gemeindezentren oder leerstehende Ladenlokale sein. Es obliegt den Kreisen und Städten, ob sie bei Bedarf für die Inanspruchnahme der Impfangebote in den Impfstellen Terminvereinbarungssysteme einsetzen. Die Kosten für diese Systeme zur Zugangssteuerung zu den neuen Impfangeboten können mit dem Land abgerechnet werden. Ebenso werden die weiteren Kosten für die stationären Impfangebote durch den Bund und das Land getragen.

Das ärztliche Personal für die Impfzentren wird durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gestellt. Für die Organisation des übrigen Personals (zum Beispiel medizinische Fachangestellte zur Unterstützung der Impfungen oder Hilfsorganisation zur Administration) sind die Kreise und Städte verantwortlich.

Die Öffentlichkeit soll über die Impfangebote vor Ort insbesondere über die kommunalen Medienkanäle informiert werden. Auch über die Website des Ministeriums sind entsprechende Informationen eingestellt: https://www.mags.nrw/coronavirus-schutzimpfung  

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt aktuell folgenden Personengruppen eine Auffrischungsimpfung:

  • Personen ab 70 Jahren, 
  • Personen mit Immundefizienz,
  • Pflegepersonal und andere Tätige mit direktem Kontakt mit den zu Pflegenden in ambulanten, teil- oder vollstationären Einrichtungen der Pflege für (i) alte Menschen oder (ii) für andere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Krankheitsverläufe,
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt sowie
  • Personen mit einer mindestens vier Wochen zurückliegenden Impfung des Impfstoffs der Firma Johnson & Johnson.

Grundsätzlich können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten aber allen Personen Auffrischungsimpfungen angeboten werden, die diese nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Denken Sie an Ihre Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus. Die Wirksamkeit der Coronaschutzimpfung lässt nach jetzigem Wissensstand etwa ein halbes Jahr nach der zweiten Impfung nach. Nutzen Sie also die Impfmöglichkeiten bei Ihrem Hausarzt oder lassen Sie sich bei den mobilen Impfungen oder den Impfstellen impfen, damit Sie mit dem bestmöglichen Impfschutz durch den Winter gehen können“.

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