Landespreis für Architektur, Wohnungs- und Städtebau NRW 2017 ausgelobt: Gutes Bauen im öffentlich geförderten Wohnungsbau

8. März 2017

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen lobt den Landespreis für Architektur, Wohnungs- und Städtebau Nordrhein-Westfalen 2017 aus. Ausgezeichnet werden sollen herausragende Wohnkonzepte für unterschiedliche Zielgruppen mit erschwinglichen Mieten.

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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen lobt den Landespreis für Architektur, Wohnungs- und Städtebau Nordrhein-Westfalen 2017 aus. Ausgezeichnet werden sollen herausragende Wohnkonzepte für unterschiedliche Zielgruppen mit erschwinglichen Mieten. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ist Kooperationspartner des Verfahrens.
 
Welche Qualitäten zeichnen guten Wohnungsbau aus, und was muss beziehungsweise darf qualitätvoller, nachhaltiger und für die Nutzer bezahlbarer Wohnungsbau kosten? Diese Fragen werden vor dem zurzeit rasant steigenden ökonomischen Druck in der Bauwirtschaft insbesondere in unseren Ballungszentren, aber auch zunehmend im ländlichen Raum immer wichtiger. Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, führt deshalb in Kooperation mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen das Auszeichnungsverfahren „Gutes Bauen im öffentlich geförderten Wohnungsbau“ durch. Unterstützt wird das Verfahren durch die Baugewerblichen Verbände und den Baugewerbeverband Westfalen sowie durch die wohnungswirtschaftlichen Verbände VdW Rheinland-Westfalen und BfW NRW.
 
Mit der Auslobung des Landespreises für Architektur, Wohnungs- und Städtebau sollen regelmäßig die Fachwelt und die Öffentlichkeit auf wichtige Zukunftsthemen der Architektur sowie des Wohnungs- und Städtebaus aufmerksam gemacht werden. „Die Auslober möchten Bauwerke in das Blickfeld der Öffentlichkeit rücken, die für Architekten und Investoren in gleicher Weise Anregung und Orientierung bieten können. Geförderter Wohnungsbau hat zu Unrecht oft noch das Image von Platte und Neuer Heimat. Hohe Qualität und innovative Lösungen haben aber hier längst Einzug gehalten. Wir wollen zeigen: Nordrhein-Westfalen wohnt sozial und vorbildlich“, sagte Bauminister Michael Groschek. „Die Bauten sollen belegen, dass auch bei begrenzten Mitteln architektonisch ansprechende und nachhaltige Wohnquartiere mit hoher Nutzungs- und Aufenthaltsqualität zu bezahlbaren Mieten entstehen können“, erläuterte Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer NRW. „Es geht um öffentlich geförderte Wohnungsbauprojekte, die gestalterisch, ökonomisch und sozial Vorbildwirkung entfalten.“
 
Der zum dritten Mal ausgelobte Landespreis will insgesamt den Blick schärfen für Gestalt- und Nutzungsqualitäten im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Auch bei einer deutlichen Steigerung der Bautätigkeit, wie sie gegenwärtig zu verzeichnen ist, sollen die Akteure die Qualität nicht aus dem Blick verlieren. Gesucht werden vorbildliche Beispiele für zeitgemäße, in ihrer Ausprägung und Formensprache qualitativ hochwertige Wohnungsbauten mit bezahlbaren Baukosten und Mieten. Sie sollen den Bauherrinnen und Bauherren sowie den Baufachleuten Impulse für die zielgerichtete Konzeption und Umsetzung von sozialen Wohnkonzepten im öffentlich geförderten Wohnungsbau geben.
 
Ausgezeichnet werden Wohngebäude, zu Wohngebäuden umgenutzte Nichtwohngebäude, Bau- und Wohngruppenprojekte sowie Gebäudegruppen und Wohnquartiere, die bei einer hohen Nutzungs- und Gestaltqualität unterschiedliche Bewohnergruppen ansprechen. Hierzu zählen auch besondere Wohnformen wie z. B. Studierendenwohnanlagen sowie Senioren- und Behindertenwohnanlagen. Der Landespreis umfasst Neubauten, Modernisierungen, Umstrukturierung und Umbauten und die Schaffung neuer Mietbindungen. Gegenstand der Prämierung sind alle Arten von mindestens zu 30 Prozent öffentlich geförderten Wohngebäuden und Quartieren, die in Nordrhein-Westfalen realisiert wurden und den beschriebenen Zielsetzungen in besonderer Weise entsprechen.
 
Das Verfahren richtet sich an Bauherrinnen und Bauherren sowie an ihre Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser. Die eingereichten Projekte müssen zwischen dem 1. Mai 2012 und dem 30. April 2017 fertiggestellt worden sein. Bei Wohnanlagen mit mehreren Bauabschnitten muss mindestens der erste Bauabschnitt fertiggestellt sein.
 
Es entscheidet eine unabhängige Jury. Die Auszeichnung erfolgt voraussichtlich am 9. Oktober 2017 durch die Verleihung einer Urkunde und einer Gebäudeplakette im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung. Außerdem sollen die ausgezeichneten Objekte in einer Broschüre und einer Ausstellung dokumentiert werden.
 
Bewerbungen für den Landespreis NRW 2017 können bis zum 7. Mai 2017 online eingereicht werden.
 
Den vollständigen Auslobungstext und die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter www.mbwsv.nrw.de, www.aknw.de sowie auf den Seiten der Partner: www.vdw-rw.de, www.bfw-nrw.de, www.baugewerbeverband.de.
 

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