Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes

4. Juni 2013
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Immaterielles Kulturerbe anerkennen - Das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung immateriellen Kulturerbes in Nordrhein-Westfalen

Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

Immaterielles Kulturerbe anerkennen: Das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes in Nordrhein-Westfalen.

Regional verankerte Bräuche, traditionelle Handwerkstechniken, bestimmte Lied- und Musiktraditionen sowie Tänze prägen neben vielen anderen Kulturformen das reiche Kulturland Nordrhein-Westfalen. Auf das Betreiben insbesondere asiatischer und afrikanischer Staaten hin hat die UNESCO dies mit dem Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes anerkannt, das am 9. Juli 2013 in Deutschland in Kraft getreten ist. Ein wesentlicher Bestandteil des Übereinkommens ist die Einrichtung nationaler Inventare für die immateriellen Kulturgüter der Signatarstaaten. Nordrhein-Westfalen hat aufgrund der Vielfalt seines kulturellen Lebens zudem ein "Inventar des immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen" eingerichtet.

Im Rahmen ihrer Kulturhoheit sind die Länder auch für die Bewerbungen zur Aufnahme in das nationale Inventar zuständig. Sie werden hierbei von der Deutschen UNESCO-Kommission e.V. in Bonn in Zusammenarbeit mit der Bundesbeauftragen für Kultur und Medien und dem Auswärtigen Amt unterstützt. Insbesondere finden sich alle Bewerbungsunterlagen auf den Internetseiten der Deutschen UNESCO-Kommission.
  
Bewerbungsverfahren

Bewerbungsformular

Download des Word-Dokuments  

Weitere Informationen

zum immateriellen Kulturerbe auf der Website der Deutschen UNESCO-Kommission.

Wichtige Informationen zum Aufnahmeverfahren.

Das erste Bewerbungsverfahren für das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes wird zum Jahreswechsel 2014/15 abgeschlossen. Bewerben konnten sich Trägerinnen und Träger immaterieller Kulturgüter aus Nordrhein-Westfalen, also Kulturinstitutionen, Gruppen, Vereine und andere Gemeinschaften, die eine mehrere Generationen alte kulturelle Ausdrucksform lebendig praktizieren.

Das nächste Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich Anfang 2015 beginnen. Dabei wird Verschiedenes zu beachten sein. Die Bewerbungen sollen zum Beispiel die immaterielle Tradition in ihrer Gesamtheit umfassen und nicht nur eine lokale Ausprägung, und sie müssen zum Beispiel zwei unabhängige Empfehlungsschreiben enthalten. An dem mehrstufigen Verfahren sind die Bundesländer, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Auswärtige Amt und die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt. Die Bewerbungen sind beim zuständigen Bundesland innerhalb einer Frist wie in den Unterlagen erläutert vollständig einzureichen.
Erläuterungen finden Sie bei der Deutschen UNESCO-Kommission.
  
Auswahl

Für das Inventar des immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen kann die unabhängige Landesjury für das Immaterielle Kulturerbe von Nordrhein-Westfalen Bewerbungen für lebendige Traditionen vorschlagen, die einen besonderen Bezug zu Nordrhein-Westfalen besitzen. Des Weiteren werden die länderspezifischen von den länderübergreifenden Bewerbungen unterschieden. Für die länderspezifischen Bewerbungen wählt jedes Bundesland - in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Empfehlungen der Landesjury - zwei Bewerbungen aus, die für das bundesweite Auswahlverfahren an die Kulturministerkonferenz (KMK) weitergeleitet werden. Die länderübergreifenden Bewerbungen werden alle an die KMK weitergeleitet. Sie werden ebenfalls von der Landesjury begutachtet und von ihr mit einem unverbindlichen Votum versehen, das ebenfalls an die KMK gesendet wird. Die KMK leitet die länderspezifischen wie die länderübergreifenden Bewerbungen an das unabhängige nationale Expertenkomitee bei der Deutschen UNESCO-Kommission e.V. weiter. Dieses prüft und bewertet die Bewerbungen.

Die Kultusministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bestätigen die Empfehlungen des nationalen Expertenkomitees. Die Einträge in das bundesweite Verzeichnis werden auf der Webseite der Deutschen UNESCO-Kommission e.V. veröffentlicht.

Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen
Johannes Lierenfeld
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS), Referat 423, Haroldstr. 4, 40213 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 837 - 4391, E-Mail: ike@mfkjks.nrw.de

Für die Bewerbungen gelten folgende Hinweise:

  • Es können nur diejenigen Bewerbungen berücksichtigt werden, bei denen die Bewahrung und Weitergabe des lebendigen kulturellen Erbes durch seine Träger ersichtlich ist.
  • Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen können nur dann eine Bewerbung einreichen, wenn mit der Ausübung und Pflege des immateriellen Kulturerbes nachweislich nicht vorrangig kommerzielle Interessen verfolgt werden.
  • Für die Bewerbung innerhalb Deutschlands wurde ein einheitliches Bewerbungsformular entwickelt.
  • Außerdem sind sachverständige Empfehlungsschreiben von zwei unabhängigen Expertinnen oder Experten beizufügen, die nicht mehr als zwei DIN-A4-Seiten umfassen.

Das von der Gemeinschaft oder einem/r Vertreter/in vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular ist in zweifacher Ausführung (einmal im DOC-Format und einmal im Original mit Unterschrift eingescannt im PDF- oder JPG-Format) gemeinsam mit zwei Empfehlungsschreiben (im DOC- oder PDF-Format) und zehn Fotos sowie ggf. Film- und/oder Tondokumenten (genaue Anforderungen im Bewerbungsformular) elektronisch bei der zuständigen Stelle einzureichen (Adresse für NRW siehe oben).

Ansprechpartner MFKJKS

Johannes Lierenfeld
ike@mfkjks.nrw.de

Lebendige Traditionen

Erste Aufnahmen in das Inventar des immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen.  

Kontakt

Pressekontakt

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Telefon: 0211 837-2417
E-Mail: presse [at] mkffi.nrw.de

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Telefon: 0211 837-02
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de