Welttag der Patientensicherheit am 17. September 2021: „Sicherheit vom ersten Atemzug an!“

Gesundheitsminister Laumann: Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass sie im Gesundheitswesen sicher und geborgen sind

15. September 2021
phb Krankenschwester, Altenpflegerin

Die Weltgesundheitsorganisation WHO ruft weltweit jedes Jahr am 17. September zur Beteiligung am Welttag der Patientensicherheit 2021 auf.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Weltgesundheitsorganisation WHO ruft weltweit jedes Jahr am 17. September zur Beteiligung am Welttag der Patientensicherheit 2021 auf. Weltweit werden an diesem Tag wieder eine Vielzahl von Veranstaltungen zur Patientensicherheit stattfinden, die das Engagement und den Einsatz für Patientensicherheit sichtbar machen.
 
„Mach Dich stark für Patientensicherheit! – Sicherheit vom ersten Atemzug an!” unter diesem Motto steht in diesem Jahr der Welttag der Patientensicherheit. In Deutschland wird der Tag der Patientensicherheit vom Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) organisiert und getragen. Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, unterstützt den Aufruf und ist seit 2018 Mitglied im APS.
 
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: “Die Sicherheit von Patientinnen und Patienten muss höchste Priorität haben. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass sie sicher und geborgen sind, wenn sie sich dem Gesundheitswesen anvertrauen. Und das gilt unabhängig vom Alter und natürlich auch und gerade in den besonders herausfordernden Zeiten einer Pandemie. Das ist mir ein sehr wichtiges Anliegen.”
 
„Sicherheit vom ersten Atemzug an!“ steht bei der Versorgung rund um die Geburt im Mittelpunkt. Im Jahr 2019 kamen in Nordrhein-Westfalen 170.391 Kinder zur Welt. Geburten finden zu 99 Prozent in Krankenhäusern statt. Die meisten Frauen entbinden in einem Krankenhaus, weil sie und ihre Partner und Familien davon ausgehen, dass dort im Notfall alle medizinischen Möglichkeiten verfügbar sind.
 
Entscheidend für eine gelingende Versorgung ist, dass Hebammen, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte als geburtshilfliches Team eingespielt sind. Eine weitere medizinisch sichere Möglichkeit ist auch die Geburt in einem Hebammenkreißsaal. Das hat ein vom Land Nordrhein-Westfalen gefördertes Forschungsprojekt des Universitätsklinikums Bonn bestätigt. Auf der Grundlage eines Kriterienkatalogs, den Hebammen sowie Ärztinnen und Ärzte gemeinsam entwickeln, wird entschieden, ob eine Schwangere in den Hebammenkreißsaal aufgenommen werden kann und wann ggf. eine zusätzliche ärztliche Betreuung erforderlich ist. Der Hebammenkreißsaal unterstützt zudem natürliche Geburtsverläufe. Die Implementierung dieses Ansatzes wird daher vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert.
 
Bei der Begleitung der Geburt kann auch die räumliche Nähe zu weiteren medizinischen Disziplinen zu einer verbesserten Versorgung beitragen. So unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage des Krankenhausgestaltungsgesetzes im Rahmen der Einzelförderung Krankenhäuser mit 100 Millionen Euro pro Jahr bei ihren baulichen Investitionsmaßnahmen zu jährlich ausgewiesenen Förderschwerpunkten. Im Jahr 2021 gehörte dazu zum Beispiel die Stärkung der geburtshilflichen Versorgung.
 
Zum Hintergrund:
Hebammenkreißsaal
Der Hebammenkreißsaal ist ein Betreuungskonzept, das den ärztlich geleiteten Kreißsaal ergänzt. Gesunde Schwangere werden so in ihrem Wunsch nach einer interventionsarmen Geburt aus eigener Kraft unterstützt. Die kontinuierliche selbstständige Betreuung während der Geburt durch erfahrene Hebammen ist zentral für das Versorgungskonzept.
 
Um das Modell „Hebammenkreißsaal“ in Nordrhein-Westfalen weiter zu unterstützen, hat das MAGS ein passendes Förderprogramm entwickelt. Der Förderaufruf richtet sich an Krankenhäuser mit einer geburtshilflichen Abteilung in Nordrhein-Westfalen. Dabei beteiligt sich das Ministerium finanziell an den Kosten für die „Implementierung von Hebammenkreißsälen in Nordrhein-Westfalen“. Bis Ende 2022 steht eine Förderung von bis zu 25.000 Euro bereit. Denkbar ist dabei etwa die Förderung von Personal- und Sachkosten.
Nähere Informationen finden Sie unter https://www.mags.nrw/hebammenkreisssaal.
 
Krankenhausförderung
Die jetzige Landesregierung hat seit 2017 erhebliche Verbesserungen erreicht und die Förderung der Krankenhäuser deutlich ausgeweitet: Kernpunkte sind:

  • die einmalige Ansatzanhebung im Nachtragshaushalt 2017 im Rahmen der sogenannten Sofortaufstockung um 250 Millionen Euro für die pauschale Förderung der Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagengüter;
  • die Wiedereinführung der Einzelförderung im Jahr 2018 mit einem Mittelvolumen von jährlich 100 Millionen Euro, zusätzlich zur Pauschalförderung von aktuell 564 Millionen Euro;
  • das im Jahr 2020 angelegte Sonderinvestitionsprogramm des Landes in Höhe von 750 Millionen Euro;
  • die Ko-Finanzierung des Landes in Höhe von voraussichtlich 380 Millionen Euro (2019 bis 2024) zu den Mitteln des Krankenhausstrukturfonds und
  • die Ko-Finanzierung des Landes in Höhe von 270 Millionen Euro zu den Mitteln des Krankenhauszukunftsfonds.
Von 2012 bis 2017 sind insgesamt etwa 3,1 Milliarden Euro Investitionsfördermittel für die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt worden. Im Zeitraum 2018 bis 2022 beträgt die Fördersumme über 5 Milliarden Euro. Dazu kommen für die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser in 2021 noch über 1 Milliarde Euro an zusätzlichen Bundesinvestitionsmitteln. 
 

Kontakt

Pressekontakt

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-3118
E-Mail: Presse [at] mags.nrw.de

Bürgeranfragen

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-5
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de