Verbraucherschutzministerkonferenz 2026: Nordrhein-Westfalen stärkt Verbraucherschutz beim Einsatz von KI im Online-Shopping

Weitere Beschlüsse zur Nutzung mobiler Breitbandanschlüsse und für ein schnelles Verbot von Einweg-E-Zigaretten gefasst

19. Juni 2026
Eine Frau sitz an einem Laptop

Nordrhein-Westfalen hat sich bei der 22. Verbraucherschutzkonferenz (18./19. Juni 2026) in Potsdam für gleich mehrere Themen eingesetzt: Im Zentrum der Bund-Länder-Gespräche standen etwa im digitalen Bereich eine Stärkung des Verbraucherschutzes beim Einsatz von KI-Anwendungen.

Nordrhein-Westfalen hat sich bei der 22. Verbraucherschutzkonferenz (18./19. Juni 2026) in Potsdam für gleich mehrere Themen eingesetzt: Im Zentrum der Bund-Länder-Gespräche standen etwa im digitalen Bereich eine Stärkung des Verbraucherschutzes beim Einsatz von KI-Anwendungen. Zudem haben sich die Bundesländer für das Verbot des Vertriebs von nikotinhaltigen Einweg-Vapes stark gemacht, um sowohl gesundheitliche Gefahren für Jugendliche als auch die massiven Umweltbelastungen durch weggeworfene Batterien einzudämmen. Damit adressiert Nordrhein-Westfalen wichtige Schutzbedürfnisse unserer Zeit.

KI-Agenten stellen Verbraucherrecht vor Herausforderungen

Künstliche Intelligenz prägt heute den Alltag vieler Verbraucherinnen und Verbraucher. Viele Menschen nutzen bereits KI-Tools – teilweise unbewusst. KI-basierte Chatbots sind zum Beispiel eine bevorzugte Quelle, um Informationen und Empfehlungen zu Produkten und Dienstleistungen einzuholen. In Zukunft könnten sogenannte KI-Agenten ganze Online-Einkäufe oder Reisebuchungen übernehmen. Dies stellt das Verbraucherrecht vor Herausforderungen. 

Ministerin Silke Gorißen: „Die rasante Entwicklung im Bereich generativer Künstlicher Intelligenz verändert auch den E-Commerce. KI-Agenten könnten selbständig für Verbraucherinnen und Verbraucher einkaufen oder Reisebuchungen vornehmen, ohne dass man im Zweifel dazu selbst aktiv seine Zustimmung erteilt hat.“ 

Die Ministerin weiter: „Deshalb müssen wir das bestehende Verbraucherrecht fit für E-Commerce mit KI-Agenten machen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass ein KI-Agent im Sinne der Konsumenten handelt – nicht gegen sie. Wir brauchen einen zeitgemäßen Verbraucherschutz mit verlässlichen und fairen Regeln. Daher haben wir uns gemeinsam mit weiteren Bundesländern auf der Verbraucherschutzministerkonferenz dafür eingesetzt, dass auf europäischer Ebene der EU-Digital Fairness Act einen starken Verbraucherschutz im digitalen Raum gewährleistet.“

Der anstehende europäische Digital Fairness Act, der Schutzlücken im digitalen Raum schließen soll, ist ein geeigneter Anknüpfungspunkt, um rechtliche Leitplanken zu setzen. Es sollten dort beispielsweise Designvorgaben für KI-Agenten geschaffen werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher jederzeit Kontrolle über ihre Entscheidungen behalten. Es muss sichergestellt werden, dass KI-Agenten nicht manipulieren dürfen oder selbst manipuliert werden.

Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat daher einen Beschluss gefasst, dass der Bund im Rahmen des Gesetzgebungsvorhabens zum angekündigten Vorschlag der EU-Kommission für einen Digital Fairness Act folgende Anpassungen des europäischen Rechtsrahmens prüfen soll: 

 

  1. Anbieter von KI-Agenten haben sicherzustellen, dass diese im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern handeln („loyalty by design“). Insbesondere muss gewährleistet sein, dass Verbraucher die wesentlichen Parameter für den Einsatz von KI-Agenten selbst bestimmen (bspw. ein Preislimit) und sich die Freigabe der Transaktionen vorbehalten können.
  2. Manipulationen von und durch KI-Agenten muss untersagt werden.
  3. Es muss klargestellt werden, wann Verbraucherinnen und Verbraucher an die Erklärung eines KI-Agenten rechtlich gebunden sein sollen und welche Haftungsregeln für unvorhergesehene Handlungen von KI-Agenten gelten und auch wie es sich mit der Haftung im Falle einer unvorhergesehenen Handlung des KI-Agenten verhält. 

Besserer Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie schnelle Umsetzung des Verbots von Einweg-E-Zigaretten gefordert

Einweg-E-Zigaretten oder „Disposable Vapes“ sind in mehrfacher Hinsicht ein Problem: Vor allem ist ihr Konsum eindeutig gesundheitsschädigend. Hinzu kommt die Gestaltung der Produkte, die E-Zigaretten insbesondere für junge Menschen besonders attraktiv machen und deren Konsum verharmlosen. Aufgrund ihres niedrigen Preises, ihrer einfachen Handhabung und der starken Präsenz in sozialen Medien tragen Einweg-E-Zigaretten erheblich zur Verbreitung bei. Auf Plattformen wie TikTok, YouTube und Instagram werden E-Zigaretten weiterhin als Lifestyle-Produkte präsentiert. Des Weiteren weisen E-Zigaretten als massenhaft vertriebene Wegwerf-Produkte enorme Umweltgefahren auf. 

 Nordrhein-Westfalen und weitere Bundesländer sehen daher in den Bereichen des Jugend- und Gesundheitsschutzes sowie des Umweltschutzes einen besonders dringlichen Handlungsbedarf. Nordrhein-Westfalen hat daher bei der 22. Verbraucherschutzministerkonferenz daher ausdrücklich begrüßt, dass die Bundesregierung sich mittlerweile für ein generelles Verbot von Einweg-E-Zigaretten ausgesprochen hat. Weiterhin soll der Bund in die Umsetzung des Verbots gehen.

Ministerin Silke Gorißen: „E-Zigaretten und andere nikotinhaltige Erzeugnisse sind keine harmlosen Lifestyle-Produkte. Sie sind gesundheitlich riskante Suchtmittel, und nicht selten der Einstieg in die Abhängigkeit von Nikotin. Dagegen müssen wir gemeinsam klar vorgehen. Jetzt ist wichtig, dass der Bund schnellstmöglich ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren auf den Weg bringt.“

Geeignete Regelungen gegen jugendaffine Produktgestaltungen sowie die Darstellung als Lifestyle-Erzeugnis in sozialen Medien zu unterbinden muss der Bund treffen. Dafür haben sich die Verbraucherschutzministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder mit Nachdruck bei den Bund-Länder-Gesprächen in Potsdam eingesetzt.

Fakeshops schneller abschalten

Die Zahl der Fakeshops im Internet bewegt sich weiterhin auf einem hohen Niveau. Dabei gehen die Betrüger mit immer größerer Professionalität vor. Das Problem: Fakeshops sind inzwischen immer schwieriger von seriösen Online-Shops zu unterscheiden. Für Verbraucher wird das sichere Einkaufen im Netz damit zu einer echten Herausforderung. Nordrhein-Westfalen hat deshalb vor einigen Jahren das Erfolgsprojekt „Fakeshop-Finder“ angestoßen. Dieses Online-Tool, das von der Verbraucherzentrale NRW entwickelt wurde, erkennt über die Eingabe der Webadresse schnell und sicher, ob ein Online-Shop seriös ist. Mehr als 103.000 Fakeshops sowie mehr als 63.000 Fakeshop-Zubringer-Domains wurden bislang erkannt. 

Damit Verbraucherinnen und Verbraucher noch effektiver vor Betrug durch Fakeshops geschützt werden, haben die Verbraucherschutzministerinnen und -minister sowie -senatorinnen der Länder den Bund um Umsetzung von folgenden Maßnahmen gebeten: Zum einen soll die Fakeshop-Bekämpfung durch eine stärkere Identitätsprüfung bei der Registrierung und bei der Übertragung einer „.de-Domain“ verbessert werden. Wer eine „.de“-Adresse registrieren oder übernehmen möchte, soll seine Identität künftig im Rahmen eines stärkeren Identifizierungsverfahren nachweisen müssen. Weiterhin fordern die Länder ein schnelles Abschalten von Fakeshops nach belgischem Vorbild: Der Bund soll prüfen, wie man betrügerische Websites unter deutschen .de-Domains auch ohne langes Strafverfahren schnell offline nehmen kann. Als Vorbild dient Belgien: Dort sorgt ein spezielles Verfahren zwischen den Behörden und dem Domainregistrar bereits heute dafür, dass Fakeshops innerhalb kürzester Zeit abgeschaltet werden.

Ministerin Silke Gorißen: „Der Fakeshop-Finder wurde in Nordrhein-Westfalen entwickelt und ist heute für Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher ein verlässlicher digitaler Helfer beim Online-Shopping. Wir beobachten jedoch, dass die Betreiber von Fakeshops immer professioneller agieren. Gefälschte Websites sind kaum noch von seriösen Online-Shops zu unterscheiden. Verbraucherinnen und Verbraucher schenken dabei deutschen.de-Domains ein großes Vertrauen beim Online-Shopping. Betreiber von Fakeshops nutzen das gezielt aus.“ Die Ministerin weiter: „Wir fordern daher eine stärkere Identitätsprüfung bei der Registrierung und Übertragung von .de-Domains. Darüber hinaus müssen rechtliche Wege über die Strafverfolgung geprüft werden, um betrügerische Webseiten schneller abzuschalten. Nur durch schnellere Reaktionszeiten können wir den digitalen Verbraucherschutz zukunftssicher aufstellen.“ 

Verbraucherrechte bei der Nutzung mobiler Breitbandanschlüsse stärken

Für viele Menschen kann es ein großes Ärgernis werden: Man schließt einen Vertrag über mobiles Internet ab und im Ergebnis kommt nur ein geringer Teil der vereinbarten Geschwindigkeit an. Um sich als Verbraucher gegen solche Abweichungen zwischen vertraglich zugesicherter und tatsächlicher Bandbreite rechtlich zu wehren, hat die Bundesnetzagentur für die Geltendmachung eines Minderungsanspruches im Mobilfunk Regelungen für den Nachweis einer Minderleistung veröffentlicht und hierzu eine App mit Messverfahren bereitgestellt. Die Hürden für die Geltendmachung der bestehenden Verbraucherrechte sind aber aus Sicht von Nordrhein-Westfalen und weiterer Bundesländer sehr hoch – auch das ist bei der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz thematisiert worden.

Ministerin Silke Gorißen: „Kunden müssen sich bei der Nutzung langsamen Internets viel zu viel gefallen lassen, bevor sie ihr Minderungsrecht geltend machen können. Wenn die tatsächliche Geschwindigkeit bis zu 90 Prozent unter dem Vertrag liegt, ist das nicht mehr in Ordnung.“ Die Ministerin weiter: „Inakzeptabel ist auch beim aktuellen Messverfahren die Frage, welche Leistung als vertragsgemäß anzusehen ist: Es darf hierbei keinen Unterschied machen, ob man in der Stadt oder auf dem Land wohnt. Bisher werden Menschen auf dem Land dadurch benachteiligt.“

Auf Grundlage eines Antrags Nordrhein-Westfalens ist daher folgender Beschluss gefasst worden: Für Verbraucher muss der Aufwand, der im Rahmen des Messverfahrens betrieben werden muss, verhältnismäßig bleiben. 

Ministerin Gorißen: „Es ist völlig an der Realität vorbei gedacht, dass jemand, der arbeitet, an fünf Tagen jeweils sechs Messungen mit vorgeschriebenen Zeitabständen und unter besonderen Bedingungen, wie einem festen Ort im Freien, vornehmen soll.“  

Hintergrund 

Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2021 wurde Verbraucherinnen und Verbrauchern das Recht eingeräumt, das vertraglich vereinbarte Entgelt für ihren Internetzugang zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Diese Möglichkeiten bestehen im Falle von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter angegebenen Leistung. Verbraucher haben den Nachweis durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder zertifizierten Überwachungsmechanismus zu erbringen. Eine Durchsetzung des Anspruchs im Mobilfunk war mangels Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe lange nicht möglich. 

Im April 2026 hat die Bundesnetzagentur dann eine Allgemeinverfügung erlassen sowie eine Handreichung und eine App für das Nachweisverfahren bereitgestellt: Um zu langsames Internet offiziell nachzuweisen, sind 30 Messungen nötig. Diese müssen über fünf Tage verteilt werden – mit genau sechs Tests pro Tag und vorgeschriebenen Pausen dazwischen. Eine gesetzliche Minderleistung liegt erst dann vor, wenn das Internet an mindestens drei Tagen bei allen sechs Messungen extrem schlecht abschneidet. Je nachdem, wie dicht besiedelt die Region ist, müssen dafür 25 Prozent (Stadt), 15 Prozent (halbstädtisch) oder sogar nur 10 Prozent (Land) der vertraglichen Höchstgeschwindigkeit unterschritten werden.

Angesichts des hohen organisatorischen Aufwands für die Durchführung einer Messkampagne, ist zu befürchten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher letzten Endes auf eine Geltendmachung ihrer Rechte verzichten. Daher hat Nordrhein-Westfalen bei der Konferenz darum gebeten, weitere praxisnahe Erleichterungen, beispielsweise durch Automatisierung von Prozessen, zu prüfen.