Städtebauförderung steigt in NRW auf insgesamt 402 Millionen

Minister Groschek: „Wir stärken den sozialen Zusammenhalt.“

21. Januar 2017

Die Städtebauförderung steigt in NRW in diesem Jahr auf insgesamt 402 Millionen Euro. Den größten Anteil übernimmt das Land mit 188 Millionen Euro, der Bund beteiligt sich mit 134 Millionen Euro. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt 80 Millionen Euro.

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Die Städtebauförderung steigt in NRW in diesem Jahr auf insgesamt 402 Millionen Euro. Den größten Anteil übernimmt das Land mit 188 Millionen Euro, der Bund beteiligt sich mit 134 Millionen Euro. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt 80 Millionen Euro.
 
Bauminister Michael Groschek sagte: „Die Städtebauförderung ist Ausdruck des gemeinsamen Bekenntnisses für den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft und die Integration aller Bevölkerungsgruppen. Das ist heute notwendiger denn je. Es ist richtig, dass Bund und Land die Städtebauförderung noch weiter stärken.“
 
In seiner auswärtigen Sitzung am Samstag in Detmold hat das Landeskabinett der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund über die Gewährung von Städtebaufördermitteln zugestimmt. Der Bund gewährt den Ländern nach Art. 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen Fördermittel und beteiligt sich mit einem Drittel an der Finanzierung der Projekte.
 
Die Förderung zielt auf städtische und ländliche Räume mit erhöhten strukturellen Herausforderungen. Zentrales Instrument der Stadtentwicklungspolitik ist die Städtebauförderung. Sie ist sozialraumorientiert und entwickelt integrierte und ganzheitliche Konzepte mit den Schwerpunkten in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Klimaschutz.
 
Von der Gesamtförderung des Bundes in Höhe von 736 Millionen Euro entfallen auf NRW 134 Millionen Euro. Die Bundesmittel verteilen sich in NRW auf die einzelnen Programmbestandteile wie folgt:
 

Programm 2017 in T€ 2016 in T€ + / - in T€
Stadtumbau West 40.299 28.336 +11.963
Städtebaulicher Denkmalschutz West 11.063 10.359 +704
Soziale Stadt 43.784 32.230 +11.554
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 23.940 22.379 +1.561
Kleinere Städte und Gemeinden 15.069 14.076 +993
Gesamt 134.155 107.380 +26.775
 
Die noch auszuwählenden Fördermaßnahmen werden voraussichtlich im Frühjahr 2017 vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr bekanntgegeben. In der gemeinsamen Finanzierung der kommunalen Maßnahmen durch Bund, Land und Kommune ist jeweils ein kommunaler Eigenanteil notwendig. Der Finanzierungsanteil des Bundes beträgt grundsätzlich ein Drittel der förderfähigen Kosten, zwei Drittel bringen Land und Kommune auf.

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