Nordrhein-Westfalen setzt sich im Bundesrat für die Rechte der Verlage ein

16. Dezember 2016

Der Bundesrat hat zwei wichtige Beschlüsse zu Urheberrechtsthemen auf den Weg gebracht, für die sich Nordrhein-Westfalen engagiert hat.

Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Der Bundesrat hat zwei wichtige Beschlüsse zu Urheberrechtsthemen auf den Weg gebracht, für die sich Nordrhein-Westfalen engagiert hat. Medienminister Franz-Josef Lersch-Mense: „Ich freue mich sehr, dass die Initiative Nordrhein-Westfalens und Hamburgs zum EU-Leistungsschutzrecht im Länderkreis auf Zustimmung gestoßen ist. Auch beim Urhebervertragsrecht haben wir uns für eine ausgewogene und rasche Lösung eingesetzt. Der Bundesrat hat nun abschließend entschieden, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen, damit kann das Gesetz in Kürze in Kraft treten.“

Beim EU-Leistungsschutzrecht geht es um Vergütungen, die Verlage für die Verwendung ihrer Inhalte im Internet, insbesondere durch Suchmaschinen, erhalten sollen. Nordrhein-Westfalen hatte gemeinsam mit Hamburg eine Ziffer zur Abstimmung im Bundesrat gestellt, die das Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene grundsätzlich begrüßt und auch von den anderen Ländern mehrheitlich unterstützt wurde. „Damit erhalten die Verlage eine Perspektive, an der Nutzung ihrer Angebote im Netz beteiligt zu werden. Dafür hat sich Nordrhein-Westfalen seit langem eingesetzt“, sagte Minister Lersch-Mense.

Beim Gesetz zum Urhebervertragsrecht geht es zum einen um die Vertragsbeziehungen zwischen Urhebern, Rechteinhabern und Verwertern. Hier hatte sich NRW intensiv im Bundesrat eingebracht und sich für einen ausgeglichenen Entwurf des Urhebervertragsrechts stark gemacht. Weiterhin betrifft das Gesetz nun auch die Vergütungsregelungen zwischen Urhebern und Verlagen. Der BGH hatte mit Urteil vom 21. April 2016 zu VG Wort das bisher bewährte Bezahlmodell der gemeinsamen Verwertungsgesellschaften von Urhebern und Verlegern gekippt, so dass auf die Verlage zum Ende des Jahres Zahlungen in Millionenhöhe zukämen. Der Bundestag hat am 15.12.2016 die Gesetzesänderung beschlossen. Zur Abstimmung im Bundesrat stand nun eine Fristverkürzungsbitte, die NRW unterstützt hatte, damit das Gesetz in Kürze in Kraft treten kann. Lersch-Mense: „Das neue Gesetz ermöglicht auch in Zukunft das bewährte System der gemeinsamen Verwertungsgesellschaften von Urhebern und Verlegern. Damit gibt es den Verlagen Planungssicherheit und eine verlässliche Grundlage, um mit den Verwertungsgesellschaften einen Ausgleich zu vereinbaren. Nordrhein-Westfalen hat sich immer für Medienvielfalt stark gemacht, die neue Regelung leistet ihren Beitrag dazu.“
 

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