Ministerin Schwall-Düren: Urteil zur Filmförderung schafft Klarheit für die Filmwirtschaft

28. Januar 2014
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Mit seinem Urteil zum Filmförderungsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht die Filmförderung in Deutschland für verfassungsgemäß erklärt. Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren: „Das ist ein gutes Signal für die Filmwirtschaft, es beendet endlich die seit vielen Jahren bestehende Rechtsunsicherheit. Das Urteil schafft nun eine verlässliche Basis für die Filmförderungsanstalt, um Vielfalt und Leistungsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft auch weiterhin zu unterstützen.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte über die Rechtmäßigkeit der Filmabgabe nach Klagen der UCI-Kinokette und von drei Kinobetreibern zu entscheiden. Von dem Urteil hing auch die Zukunft der bundesweiten Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt ab. Diese wird als einzige deutsche Förderung durch eine Abgabe finanziert, die die Kinos, die TV-Sender und Videoverwerter erbringen.

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Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien teilt mit:

Mit seinem Urteil zum Filmförderungsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht die Filmförderung in Deutschland für verfassungs¬gemäß erklärt. Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren: „Das ist ein gutes Signal für die Filmwirtschaft, es beendet endlich die seit vielen Jahren bestehende Rechtsunsicherheit. Das Urteil schafft nun eine verlässliche Basis für die Filmförderungsanstalt, um Vielfalt und Leistungsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft auch weiterhin zu unterstützen.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte über die Rechtmäßigkeit der Filmabgabe nach Klagen der UCI-Kinokette und von drei Kinobetreibern zu entscheiden. Von dem Urteil hing auch die Zukunft der bundesweiten Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt ab. Diese wird als einzige deutsche Förderung durch eine Abgabe finanziert, die die Kinos, die TV-Sender und Videoverwerter erbringen.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte die Verfassungsbeschwerde von Kinobetreibern zurückgewiesen. Das Gericht sah insbesondere, dass durch das Gesetz kein unerlaubter Eingriff in die Kulturhoheit der Länder erfolge. Die Förderung des Bundes sei überwiegend wirtschaftlich geprägt. Die EU-Notifizierung der Bundesfilmförderung als Kulturförderung sei demnach kein Widerspruch.

Ministerin Schwall-Düren: „Dieses Urteil sorgt für große Erleichterung in der Filmbranche und schafft endgültig Klarheit. Die Filmförderung ist ein wichtiger Bestandteil eines funktionierenden Systems. Das zeigt sich auch an der hervorragenden Beteiligung deutscher Filme im Programm der Berlinale 2014. Allein 29 aus NRW geförderte Filme sind dabei.“

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Telefon 0211 837-1399.

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