Ministerin Scharrenbach: Landesregierung nimmt zwei Frauenberatungsstellen neu in die Landesförderung auf

Unterstützungsnetzwerk für von Gewalt betroffene Frauen wird gestärkt

14. Februar 2020
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Die Aktion „One Billion Rising“ ist ein Symbol weltweiter Frauensolidarität. Mit viel positiver Energie finden landesweit auch in Nordrhein-Westfalen Tanz- und Musikaktionen statt, um die Aufmerksamkeit auf schwierige Themen zu lenken.

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Die Aktion „One Billion Rising“ ist ein Symbol weltweiter Frauensolidarität. Mit viel positiver Energie finden landesweit auch in Nordrhein-Westfalen Tanz- und Musikaktionen statt, um die Aufmerksamkeit auf schwierige Themen zu lenken.
 
Ina Scharrenbach: „One Billion Rising legt in diesem Jahr den Schwerpunkt auf Gewalt gegen Frauen. Gewalt gegen Mädchen und Frauen stellt in Nordrhein-Westfalen nach wie vor eine zentrale Herausforderung dar. Deshalb investiert die Landesregierung viel Geld in den weiteren Auf- und Ausbau der Unterstützungsinfrastruktur im Sinne der ersten Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen. Erstmals seit Jahren werden mit dem SKFM Mettmann e.V. und der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V. zwei Frauenberatungsstellen in bisher unversorgten Gebieten neu in die Landesförderung aufgenommen. Damit leistet die Landesregierung einen weiteren substantiellen Beitrag zur Verbesserung der Hilfen für von Gewalt betroffene Frauen.“
 
Scharrenbach weiter: „Mit der Neuaufnahme der zwei Frauenberatungsstellen im Kreis Mettmann und im Kreis Soest wird das Unterstützungsnetzwerk für von Gewalt betroffene Frauen weiter gestärkt. Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser sind eine der tragenden Säulen des Opferschutzes, die Mitarbeitenden leisten vor Ort eine herausragende Arbeit für von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen. Sie können sich der Unterstützung der Landesregierung gewiss sein.“
 
Hintergrund:
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert derzeit 58 allgemeine Frauenberatungsstellen (zzgl. der zwei neu aufzunehmenden Frauenberatungsstellen im Kreis Mettmann und im Kreis Soest), 52 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt an Mädchen und Frauen, acht spezialisierte Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel und zwei Fachberatungen gegen Zwangsheirat.

  • Anhebung der Personalkostenzuschüsse für Frauenberatungsstellen um 2,5 Prozent (letzte Erhöhung 2015) zum 1. Januar 2018. 
  • Förderzeitraum 2019 bis 2022: Erstmalig erhalten die Frauenberatungsstellen eine kontinuierliche Anhebung der Förderpauschalen für die Personalausgaben in Höhe von 1,5 Prozent jährlich. 
  • Seit dem 1. Januar 2019: Erstmalige Erhöhung der Sachkostenpauschale seit der Einführung im Jahr 2011 von 6.000 Euro auf 7.500 Euro pro Einrichtung. Die Sachkostenpauschale ist für qualitätssichernde Maßnahmen wie Fortbildung und Supervision, Ausgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Arbeit oder für die Arbeit mit besonderen Zielgruppen einsetzbar. 
  • Die seit dem 1. Januar 2019 geltende Änderung der Förderrichtlinien sieht für die allgemeinen Frauenberatungsstellen vor, dass der Hilfe und Unterstützung für Opfer von Gewalt in jedem Fall ein Vorrang – im Vergleich zu den sonstigen Themenfeldern einer allgemeinen Frauenberatungsstelle – einzuräumen ist. Darüber hinaus wird mit den neuen Regelungen dem Gedanken Rechnung getragen, dass eine wirksame und nachhaltige Unterstützung gewaltbetroffener Frauen nur in enger Zusammenarbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfeeinrichtungen erreicht werden kann. Die Kooperation soll dazu beitragen, durch ein abgestimmtes Vorgehen den Frauen den Übergang vom Frauenhaus in die allgemeinen Frauenberatungsstellen zu erleichtern. Die Implementierung und Nutzung qualifizierter Anschlusshilfen können zu einer Verkürzung der durchschnittlichen Verweildauer der von Gewalt betroffenen Frauen beitragen und auf diese Weise die Akutschutzfunktion der Frauenhäuser verbessern. 
  • Erhöhung der Förderung der Fachkraftstellen für die spezialisierten Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel um insgesamt 4,5 Stellen ab dem Jahr 2019 und Erhöhung der Zuschüsse zur Schaffung geschützter Wohnsituationen für von Menschenhandel betroffene Frauen und Mädchen (Unterbringungsmittel) von bisher insgesamt 245.400 Euro auf insgesamt 645.400 Euro ab dem Jahr 2019. 
Mit dem Landeshaushalt 2020 erfolgt eine Verstetigung der bisher eingeleiteten Maßnahmen zur Stärkung der Träger von Frauenberatungsstellen und Fachberatungsstellen zum Schutz vor Zwangsheirat auf hohem Niveau.
 
Die weitere Entwicklung im Jahr 2020 hängt im Besonderen von den Ergebnissen der landesseitigen Analyse über die Bedarfsgerechtigkeit der Frauenhilfeinfrastruktur ab, deren Ergebnisse im Jahr 2020 erwartet werden.
 
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