Ministerin Löhrmann: Kein Abschluss ohne Anschluss / Neuordnung der ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge am Berufskolleg

6. Dezember 2012
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Das Schulministerium plant eine grundlegende Neuordnung der aus­bildungsvorbereitenden Bildungsgänge am Berufskolleg. Die verschie­denen Angebote sollen zusammengeführt werden, damit Jugendliche mit besonderem Förderbedarf beim Übergang in Ausbildung und Beruf künftig gezielt unterstützt werden können.

Schule und Bildung
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

Das Schulministerium plant eine grundlegende Neuordnung der aus­bildungsvorbereitenden Bildungsgänge am Berufskolleg. Die verschie­denen Angebote sollen zusammengeführt werden, damit Jugendliche mit besonderem Förderbedarf beim Übergang in Ausbildung und Beruf künftig gezielt unterstützt werden können. „Wir wollen Warteschleifen vermeiden und dafür sorgen, dass Schülerinnen und Schüler keinen Abschluss mehr ohne Anschluss machen“, erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann zur Eröffnung eines Workshops zur Situation von Jugendlichen in der Ausbildungsvorbereitung. „Wir müssen verant­wortungsvoll mit der Lern- und Lebenszeit von jungen Menschen um­gehen. Das heißt, dass wir ihnen die Unterstützung geben, die sie benötigen, um mit Zuversicht ins Berufsleben zu starten“, betonte die Ministerin weiter.

Der Workshop im Schulministerium bot den Akteuren im Bereich des Übergangs von der Schule in den Beruf Gelegenheit, sich über den aktuellen Stand der Neuordnung zu informieren und auszutauschen. Der Soziologe Professor Dr. Martin Baethge, Direktor des Sozio­logischen Forschungsinstituts Göttingen, hatte im Auftrag des Schul­ministeriums sämtliche ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge am Berufskolleg wissenschaftlich evaluiert. Sein Gutachten zur Situation und zu den Perspektiven der Ausbildungsvorbereitung von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf wurde auf dem Workshop intensiv dis­kutiert.

Die Befunde und Empfehlungen des Gutachtens bestätigen in weiten Teilen die beabsichtigte Neuordnung des Übergangssystems. So hebt das Gutachten vor allem den besonderen Stellenwert eines klaren Auf­baus der Bildungsgänge hervor. Die Absicht, die bisher zersplitterten berufsschulischen Formen der Berufsvorbereitung einheitlich zu gestal­ten, wurde als wichtiger Beitrag anerkannt. Wichtig sei, unmittelbare be­rufliche Anschlussmöglichkeiten zu schaffen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops bestätigten den Befund der Bildungsforschung, dass besonders diejenigen Berufsk­ollegs erfolgreich arbeiten, die die Ausbildungsvorbereitung als eigene strukturelle Einheit betrachten, in der Lehrerinnen und Lehrer im Team zusammenarbeiten und sich zum Beispiel gemeinsam fortbilden. Auch die Empfehlung der Wissenschaft, den Berufskollegs Möglichkeiten zur stärkeren Differenzierung und Flexibilisierung der Ausbildungsvorbe­reitung zu verschaffen, wurde unterstützt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sprachen sich für eine weitere Professionalisierung der Lehrerausbildung und der Lehrerfortbildung aus.

Schulministerin Löhrmann erklärte: „Wir gehen die Neuordnung der ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge zielgerichtet an. Dazu werden wir den Dialog mit allen Beteiligten fortsetzen.“

Etwa 70.000 Jugendliche, bei denen der Übergang von der Schule in den Beruf nicht gelungen ist, befinden sich derzeit in verschiedenen qualifizierenden Maßnahmen und Bildungsgängen. Im Zuge der Neu­ordnung der ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge am Berufskolleg werden das Berufsorientierungsjahr und die Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis in den Blick genommen. Weitere Änderungen sind für die Berufsfachschule und das Berufs­grundschuljahr vorgesehen.

Die Reform der ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge ist im Gesamtzusammenhang mit der Neuordnung des Übergangssystems Schule/Beruf zu sehen. Nordrhein-Westfalen wird als erstes deutsches Flächenland den Übergang von der Schule in den Beruf systematisch neu regeln, um Schülerinnen und Schülern einen reibungslosen Einstieg in Studium und Beruf zu ermöglichen. Darauf haben sich die Partner aus Landesregierung, Wirtschaft, Kommunen und Arbeitsagenturen im Ausbildungskonsens verständigt. Kernelement ist eine verpflichtende systematische Berufs- und Studienorientierung ab der 8. Klasse in allen Schulformen. Berufsfelderkundungen in Unternehmen und betriebliche Praktika sind ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil des neuen Über­gangssystems. Sieben Referenzkommunen setzen bereits Teile des neuen Übergangssystems um.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Telefon 0211 5867-3505.

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