Meilenstein für eine verlässliche und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung in Nordrhein-Westfalen: Landtag beschließt KiBiz-Reform

17. Juli 2026
Bild Kindergarten Kinder Bauklötze

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in dritter Lesung die Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) beschlossen. Das Gesetz ist ein Meilenstein für die Kita-Landschaft in Nordrhein-Westfalen. Es entlastet das System der frühkindlichen Bildung und sorgt für mehr Verlässlichkeit und Qualität.

Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am Donnerstag, 16. Juli 2026, in dritter Lesung die Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) beschlossen. Das Gesetz ist ein Meilenstein für die Kita-Landschaft in Nordrhein-Westfalen. Es entlastet das System der frühkindlichen Bildung und sorgt für mehr Verlässlichkeit und Qualität. Es tritt mit Beginn des Kita-Jahrs 2027/28 (zum 1. August 2027) in Kraft.

Kinder- und Familienministerin Verena Schäffer: „In Kitas werden die Startchancen für einen erfolgreichen Bildungsweg gelegt. Gute Bedingungen in den Einrichtungen haben für uns als Landesregierung deshalb oberste Priorität. Der Beschluss des Landtags ist ein großer Schritt für eine bessere Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Nordrhein-Westfalen. Mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes schaffen wir mehr Verlässlichkeit in der Betreuung und verbessern die Bedingungen für frühkindliche Bildung – ein Fortschritt für Kinder, für Familien und für die Mitarbeitenden in den Einrichtungen.“

Mit der nun beschlossenen KiBiz-Reform wird die frühkindliche Bildung in zentralen Punkten weiterentwickelt:

Stabile Finanzierung des Systems: Für die frühkindliche Bildung hat das Land im Haushaltsplanentwurf 2027 6,5 Milliarden Euro eingeplant – so viel wie nie zuvor. Das bedeutet eine Steigerung um 2,1 Milliarden Euro beziehungsweise 48,5 Prozent im Vergleich zu 2022. Mit der KiBiz-Novelle stellt das Land ab dem Kita-Jahr 2027/28 insgesamt über 420 Millionen Euro mehr für starke Kitas zur Verfügung. Davon wird unter anderem die Grundfinanzierung dauerhaft erhöht: Die Träger erhalten jährlich zusätzlich 200 Millionen Euro als Landeszuschuss der Finanzierung der Transformationskosten – solange bis die Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen auf ein neues, kindbezogenes System umgestellt wird. 

Fachkräfte der Zukunft: Die Landesregierung stellt insgesamt rund 68 Millionen Euro zusätzlich für eine Ausbildungs- und Personaloffensive bereit. Dadurch werden mehr Fachkräfte gewonnen und gehalten. Dazu gehören eine stärkere Förderung der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) und bessere Qualifizierungsmöglichkeiten. Jeder Ausbildungsbetrieb erhält pauschal eine Finanzierung für die Praxisanleitung, damit die Auszubildenden vor Ort noch besser angeleitet und begleitet werden können. Darüber hinaus können künftig alle Kitas bei Bedarf Kita-Helfer oder Kita-Helferinnen einstellen, die pädagogisches Personal von Verwaltungs- und Alltagsaufgaben entlasten. Für die Kita-Helferinnen und -Helfer stellt das Land weitere 37,2 Millionen Euro zur Verfügung.

Sprachförderung in den Einrichtungen: Die Landesregierung möchte die Sprachbildung stärker in den Mittelpunkt rücken und stellt mit der KiBiz-Reform 50,5 Millionen Euro jährlich zusätzlich für die Sprachförderung zur Verfügung. Um allen Kindern gerechte Bildungschancen zu ermöglichen, führt das Land Chancen-Kitas ein, um Einrichtungen in sozial herausfordernden Lagen gezielt zu unterstützen. Chancen-Kitas verbinden vielseitige frühkindliche Sprachbildung, die Stärkung sozialer Teilhabe, Elternberatung und Netzwerkarbeit unter einem Dach. Die Auswahl erfolgt künftig über den Kita-Sozialindex, dessen Entwicklung sich aktuell in den finalen Zügen befindet.  

Mehr Flexibilität für Familien: Mit der freiwilligen Möglichkeit der Kern- und Randzeiten bei Beibehaltung der vollen Kindpauschalen erhalten die Einrichtungen mehr Gestaltungsspielraum, um das Personal angesichts des Fachkräftemangels gezielt einzusetzen, damit Kitas verlässlicher öffnen können. Mit der Einführung von Fünf-Stunden-Buchungsschritten passt das Land das Betreuungsangebot stärker an die unterschiedlichen Bedarfe in Familien an. Da das künftige Buchungsverhalten der Eltern nur prognostiziert werden kann, findet dies bei der Einführung der neuen Buchungsschritte zur Sicherstellung finanziell Berücksichtigung in der Ausgestaltung der Kindpauschalen.

In den vergangenen Monaten hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sich eng und konstruktiv mit den Trägern, den Verbänden und weiteren beteiligten Akteuren über zentrale Punkte ausgetauscht und das Gesetzesvorhaben optimiert. 

Die Landesregierung wird die beschlossene KiBiz-Reform nun bis zum Start des Kita-Jahres 2027/2028 umsetzen. 

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