Medienminister Lersch-Mense fordert: Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen anerkennen

31. August 2016

Medienminister Franz-Josef Lersch-Mense will sich auf Bundesebene für Rechtsklarheit bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen einsetzen. Das Bundesfinanzministerium hatte aktuell mitgeteilt, dass Freifunk-Vereine nach derzeitiger Rechtslage nicht als gemeinnützig eingestuft werden können.

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Medienminister Franz-Josef Lersch-Mense will sich auf Bundesebene für Rechtsklarheit bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen einsetzen. Das Bundesfinanzministerium hatte aktuell mitgeteilt, dass Freifunk-Vereine nach derzeitiger Rechtslage nicht als gemeinnützig eingestuft werden können. Das bedeutet: Die Vereine können keine Spendenquittungen ausstellen. „Die Arbeit der Freifunk-Vereine ist zeitgemäßes bürgerschaftliches Engagement für die Gesellschaft, das unsere Unterstützung verdient“, erklärte Minister Lersch-Mense in Düsseldorf.

Beim NRW-Tag 2016 am vergangenen Wochenende in Düsseldorf konnten sich Bürgerinnen und Bürger ein eigenes Bild von der Arbeit der Freifunk-Vereine in Nordrhein-Westfalen machen und ein von ihnen bereit gestelltes freies WLAN nutzen. In Deutschland bieten insgesamt mehrere Hundert Freifunk-Initiativen Bürgerinnen und Bürgern kostenlos WLAN-Netze an. Dafür sind sie auf Spenden angewiesen.

Die in Freifunk-Vereinen organisierten Ehrenamtlichen sorgen dafür, dass das Verständnis für die Funktionsweise von lokalen und globalen Netzen unter ihren Nachbarn wächst. Sie geben das Knowhow für den Umgang mit der dafür nötigen Technologie weiter. „Das ist bürgerschaftliches Engagement in Sachen Bildung und Aufklärungsarbeit zu IT-Infrastrukturen – und damit Förderung von Medienkompetenz, die heute wichtiger ist denn je“, so Lersch-Mense. Darüber hinaus werden Nachbarschaften vernetzt, die lokale Kommunikation und damit der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert.

Die direkte Zielsetzung von Freifunk ist nicht der Ausbau einer Infrastruktur in Konkurrenz zu Telekommunikationsdienstleistern. Die Schaffung von offenen WLAN-Zugängen ist eine Form des sozialen Engagements: Die Freifunk-Vereine stellen allen Bürgerinnen und Bürgern einen Zugang zum Internet – und mithin zu Wissen und Teilhabe – bereit. Freifunk-Initiativen in NRW haben so zum Beispiel zahlreiche Flüchtlingsunterkünfte mit offenen WLAN-Netzen versorgt.

Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung, auf den sich die ablehnende Haltung des Bundesfinanzministeriums stützt, bezieht sich auf sogenannte Internetvereine, die in den Neunziger Jahren aktiv waren. Diese Vereine dienten dazu, ihren Mitgliedern Internetanschlüsse zur Verfügung zu stellen, für die diese Mitglieder auch zahlten. Freifunk zeichnet sich im Gegensatz dazu dadurch aus, dass Bürgerinnen und Bürger die Bandbreite ihrer Internetanschlüsse mit anderen teilen. Das so entstehende Netz steht allen zur Verfügung.

Minister Lersch-Mense: „Die geltende Rechtslage wird so weder den aktuellen Gegebenheiten gerecht noch dem großen Einsatz der Ehrenamtlichen in den Freifunk-Vereinen. NRW wird sich daher auf Bundesebene dafür einsetzen, eine Regelung zu finden, die eine Benachteiligung der Freifunker aufhebt.“

 

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