Leitfaden zum Wohnungsaufsichtsgesetz veröffentlicht

Wohnungsaufsichtsgesetz als wirksames Instrument um gegen verwahrloste Wohnungen und schwarze Schafe unter den Vermietern vorzugehen

19. Juni 2015

Nachdem das Wohn- und Bauministerium Erfahrungswerte im Umgang der Kommunen mit dem neuen Gesetz gesammelt und mehrere Arbeitsgespräche mit den betroffenen Behörden geführt hat, ist für die Städte und Gemeinden nun ein Leitfaden zum Wohnungsaufsichtsgesetz auf der Ministeriums-Homepage veröffentlicht worden.

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Mit dem seit gut einem Jahr geltenden Wohnungsaufsichtsgesetz hat das Land NRW den Kommunen ein wirksames Instrument an die Hand gegeben, um gegen verwahrloste Wohnungen und schwarze Schafe unter den Vermietern vorzugehen. Nachdem das Wohn- und Bauministerium Erfahrungswerte im Umgang der Kommunen mit dem neuen Gesetz gesammelt und mehrere Arbeitsgespräche mit den betroffenen Behörden geführt hat, ist für die Städte und Gemeinden nun ein Leitfaden zum Wohnungsaufsichtsgesetz auf der Ministeriums-Homepage veröffentlicht worden (www.mbwsv.nrw.de). Er soll den Kommunen helfen, das Gesetz rechtssicher anzuwenden. Bei Verstößen gegen das Gesetz können von den Städten und Gemeinden Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
 
Wohn- und Bauminister Michael Groschek: „Schon jetzt zeigt sich, dass das Wohnungsaufsichtsgesetz ein Erfolgsmodell ist: Mehrere Städte haben das Wohnungsaufsichtsgesetz bereits angewandt, beispielsweise hat die Stadt Duisburg zwei verwahrloste Problemimmobilien mit Hilfe des Wohnungsaufsichtsgesetzes für unbewohnbar erklärt. Der Leitfaden wird den Kommunen in Zukunft zusätzliche Rechtssicherheit geben, so dass die Wohnungsaufsicht zum Wohle der Bewohner sowie zum Erhalt der Quartiere wirkungsvoll eingesetzt werden kann.“
 
Der Leitfaden umfasst schwerpunktmäßig folgende Themenbereiche:
 
•         Erläuterungen zu den Vorschriften des Wohnungsaufsichtsgesetzes
•         Erklärungen und Auslegungshilfen für unbestimmte Rechtsbegriffe
•         Allgemeine Verfahrenshinweise
•         Vorlagen zur Gestaltung und Formulierung von Anordnungen
•         Hinweise zu der Unterstützung bei Wohnraumbeschaffung und zu der Satzungsregelung
 
Das Wohnungsaufsichtsgesetz verfolgt mehrere Ziele: Vorrangig ist es, Menschen in prekären Wohnsituationen zu helfen. Hierzu wurden Mindestanforderungen und Mindestgrößen für Wohnraum definiert, um beispielsweise gegen Überbelegungen vorgehen zu können. So müssen für Erwachsene mindestens neun Quadratmeter Wohnfläche bereitgestellt werden, für Kinder mindestens sechs Quadratmeter. Außerdem ist in dem Gesetz klar festgeschrieben, dass Wohnraum unter anderem hell, trocken und beheizbar sein und über funktionsfähige sanitäre Anlagen verfügen muss. Die Städte und Gemeinden können aktiv gegen die Verwahrlosung von Wohnraum vorgehen, um die Wohnsituation zu verbessern. Missstände sollen behoben werden und menschenwürdige Wohnverhältnisse entstehen.
 
Derzeit ist ein Druck der Leitfäden in Arbeit. Voraussichtlich Ende Juli werden sämtliche rund 400 Kommunen in NRW ein Exemplar zugesendet bekommen.

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