Freihandelsabkommen EU-USA: Ministerin Schwall-Düren begrüßt die Ausnahme des audiovisuellen Bereichs aus den Verhandlungen

17. Juni 2013
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Europa- und Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren hat die Einigung der EU-Staaten auf den Inhalt der geplanten Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit den USA begrüßt: „Die Bundesländer haben sich im Bundesrat dafür stark gemacht, den Bereich Kultur und Medien aus dem Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission auszunehmen. Dass dies jetzt gelungen ist, verdanken wir leider nicht dem Einsatz der Bundesregierung, sondern Frankreich. Nur mit dieser Ausnahme können wir aber sicherstellen, dass Kultur und Medien auch wie Kulturgüter behandelt werden und nicht wie normale Wirtschaftsgüter.“ Mit einem Entschließungsantrag hatte sich der Bundesrat in seiner letzten Sitzung dafür ausgesprochen, den audiovisuellen Bereich aus dem Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission auszunehmen. Die Einigung der EU-Staaten auf das Verhandlungsmandat am Wochenende sieht nun auf Initiative Frankreichs die Ausnahme dieses Bereichs vor.

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Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien teilt mit:

Europa- und Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren hat die Einigung der EU-Staaten auf den Inhalt der geplanten Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit den USA begrüßt: „Die Bundesländer haben sich im Bundesrat dafür stark gemacht, den Bereich Kultur und Medien aus dem Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission auszunehmen. Dass dies jetzt gelungen ist, verdanken wir leider nicht dem Einsatz der Bundesregierung, sondern Frankreich. Nur mit dieser Ausnahme können wir aber sicherstellen, dass Kultur und Medien auch wie Kulturgüter behandelt werden und nicht wie normale Wirtschaftsgüter.“

Mit einem Entschließungsantrag hatte sich der Bundesrat in seiner letzten Sitzung dafür ausgesprochen, den audiovisuellen Bereich aus dem Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission auszunehmen. Die Einigung der EU-Staaten auf das Verhandlungsmandat am Wochenende sieht nun auf Initiative Frankreichs die Ausnahme dieses Bereichs vor.

Wäre der Bereich Kultur und Medien nicht ausgenommen worden, sähe der Bundesrat die Gefahr, dass Regelungen zum Beispiel für Kulturförderung, aber auch für Rundfunk und Telemedien, die der Sicherung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt dienen, einer Liberalisierungslogik unterworfen werden könnten. Dies würde dem bisherigen europäischen Grundkonsens, Kulturgüter nicht allein den Gesetzen des Marktes zu überlassen, widersprechen. Ministerin Schwall-Düren: „Kultur und Medien sind als audiovisuelle Dienstleistungen für die demokratische Willensbildung, die Integration und die Erhaltung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt in Deutschland und Europa von zentraler Bedeutung. Sie nur als Wirtschaftsgüter zu behandeln, wäre ein Fehler.“

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Telefon 0211 837-1399.

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