Besonders schutzbedürftige Personen aus Tunesien sind in NRW angekommen / Willkommen in Nordrhein-Westfalen

17. September 2012
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Heute sind 41 schutzbedürftige Personen afrikanischer Herkunft aus dem Flüchtlingslager Shousha in Tunesien, in Nordrhein-Westfalen eingetroffen. Sie werden in neun Städten Aufnahme finden, darunter Aachen, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Krefeld, Leverkusen und Wuppertal. Dazu erklärt Integrationsminister Guntram Schneider: „In Zeiten ver­stärkter Fluchtbewegungen, vor allem aus dem arabischen Raum, be­kennen wir uns zu unserer internationalen Verantwortung. Wir bieten diesen besonders schutzbedürftigen Menschen auch hier in Nordrhein-Westfalen eine neue, dauerhafte Lebensgrundlage und vor allem ein friedvolles Leben in einer neuen Heimat."

Arbeit, Gesundheit und Soziales
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Heute sind 41 schutzbedürftige Personen afrikanischer Herkunft aus dem Flüchtlingslager Shousha in Tunesien, in Nordrhein-Westfalen eingetroffen. Sie werden in neun Städten Aufnahme finden, darunter Aachen, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Krefeld, Leverkusen und Wuppertal.

Dazu erklärt Integrationsminister Guntram Schneider: „In Zeiten ver­stärkter Fluchtbewegungen, vor allem aus dem arabischen Raum, be­kennen wir uns zu unserer internationalen Verantwortung. Wir bieten diesen besonders schutzbedürftigen Menschen auch hier in Nordrhein-Westfalen eine neue, dauerhafte Lebensgrundlage und vor allem ein friedvolles Leben in einer neuen Heimat“.

Die Flüchtlinge sind Teil eines bundesweiten Kontingentes von 195 Per­sonen aus Tunesien, die bereits am 3. September im Wege einer Neu­ansiedlung (sogenanntes Resettlement-Verfahren) in Deutschland an­gekommen sind. Für zwei Wochen waren sie zunächst im Grenzdurch­gangslager Friedland in Niedersachsen untergebracht. Dort haben sie erste Sprachkurse besucht und Informationen zur Vorbereitung auf ihr Leben in Deutschland erhalten.

Diese von Flucht und Vertreibung betroffenen Menschen sind Teil eines EU-weiten Verfahrens zur Neuansiedlung von besonders schutzbe­dürftigen Personen, an dem sich Deutschland bereits in den Jahren 2009 und 2010 mit Aufnahme von insgesamt 2.501 irakischen Flücht­lingen beteiligt hatte. In den kommenden drei Jahren sollen bundesweit insgesamt 900 Schutzbedürftige aus Krisenregionen aufgenommen werden.

Minister Schneider: „Wir werden alles daran setzen, den oft jahrelanger Flucht ausgesetzten Menschen im Sinne unserer Willkommenskultur zu einer schnellen Orientierung und guten Integration zu verhelfen. Den Weg hierfür haben wir mit unserem Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW geebnet. Gemeinsam mit den Kommunen, den Integrations­akteuren vor Ort, z. B. den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, den Kirchen aber auch unterstützt von zahlreichen anderen, auch ehren­amtlich Aktiven in der Flüchtlingshilfe, wird alles unternommen werden, damit sich die besonders Schutzbedürftigen schnell in Nordrhein-Westfalen einleben und in ihrer neuen Heimat wohlfühlen.“

Das NRW-Integrationsministerium nimmt in enger Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arns­berg die Aufgabe wahr, die betroffenen Personen auf die Kommunen zu verteilen. Bei der Auswahl der aufnehmenden Kommunen finden nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW neben verwandtschaft­lichen Beziehungen und Wohnortwünschen der Betroffenen auch die kommunale Aufnahmesituation sowie vorhandene Integrations-, Betreu­ungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten vor Ort Berücksichtigung. Schnelles Eingewöhnen in das Alltagsleben und eine zügige Integration in die Gesellschaft der neuen Heimat stehen im Mittelpunkt.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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