Auch für die Freizeit: Vorsorge treffen für den Ernstfall / Hausfrau und Mutter, 42 Jahre alt, ein Fehltritt beim Fenster putzen - Lehrling, 19 Jahre, Sportunfall - danach kann alles anders sein, unabhängig vom Alter.

25. Juli 2013
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Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglichst zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht, wie häufig vermutet, automatisch die Angehörigen betraut. Daher sollte jeder Bürger die rechtliche Vertretung nach Unfall oder Krankheit schon in gesunden Zeiten per Vorsorgevollmacht regeln. Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 1. August, Experten aus der Justizverwaltung. In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige ihre Fragen stellen: per Telefon unter 0211/837-1915. Weitere Informationen und Tipps zum Thema „Vorsorge“ gibt es auch im Bürgerservice des Justizportals unter www.justiz.nrw.de.

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Das Justizministerium teilt mit:

Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglichst zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht, wie häufig vermutet, automatisch die Angehörigen betraut. Daher sollte jeder Bürger die rechtliche Vertretung nach Unfall oder Krankheit schon in gesunden Zeiten per Vorsorgevollmacht regeln. Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 1. August, Experten aus der Justizverwaltung. In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige ihre Fragen stellen: per Telefon unter 0211/837-1915.

Weitere Informationen und Tipps zum Thema „Vorsorge“ gibt es auch im Bürgerservice des Justizportals unter www.justiz.nrw.de. Über „Nord-rhein-Westfalen direkt“ (allg. Bürgerservice) kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden. „Nordrhein-Westfalen direkt“ ist montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr telefonisch unter 0211/837-1937 erreichbar.


Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Justizministeriums, Detlef Feige, Telefon 0211 8792-255.

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