Auch für die Freizeit: Vorsorge treffen für den Ernstfall / Hausfrau und Mutter, 42 Jahre alt, ein Fehltritt beim Fenster putzen

3. Juli 2012
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Lehrling, 19 Jahre, Sportunfall - danach kann alles anders sein, unabhängig vom Alter. Jetzt heißt es für die Angehörigen, dass viel zu regeln ist. Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglichst zu vertreten.

Justiz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Justizministerium teilt mit:

Lehrling, 19 Jahre, Sportunfall - danach kann alles anders sein, unabhängig vom Alter. Jetzt heißt es für die Angehörigen, dass viel zu regeln ist. Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglichst zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht, wie häufig vermutet, automatisch die Angehörigen betraut. Daher sollte jeder Bürger die rechtliche Vertretung nach Unfall oder Krankheit schon in gesunden Zeiten per Vorsorgevollmacht regeln. Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 5. Juli 2012, Experten aus der Justizverwaltung.

In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer).

Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über Nordrhein-Westfalen direkt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: Nordrhein-Westfalen direkt ist immer montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr erreichbar. Nordrhein-Westfallen direkt (allg. Bürgerservice): 0180 3 100 110 (jeweils 9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer).

Pressekontakt:

Detlef Feige (Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen)
Telefon 0211 / 8792-255

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