Nordrhein-Westfalen-Zeichen (neu 27.10.2009)

Mit dem Nordrhein-Westfalen-Zeichen können Bürgerinnen und Bürger ihre Verbundenheit mit dem Land ausdrücken. Es darf nicht im Zusammenhang mit Inhalten verwendet werden, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, die dem Ansehen oder den Interessen des Landes schaden oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden könnten. Es darf nicht verwendet werden, wenn der Anschein entstehen kann, dass die Verwendung in amtlicher Funktion erfolgt.

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Auflösung 184 x 168 px