Geschützte Kontaktaufnahme mit der Staatskanzlei

Die Kontaktaufnahme mit der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen ist auch über zwei unterschiedliche geschützte elektronische Kommunikationsverfahren möglich.

24. September 2021
PHB Themenbild IT Sicherheit Security

Sie können uns verschlüsselte E-Mails, auf Basis von GnuPG, und Dokumente, welche mit einer, qualifizieren elektronischen Signatur (QES) versehen sind, senden.
 
Weitere Informationen zu QES und den damit verbundenen Vertrauensdienstleistern finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Die Nutzungsbedingungen finden Sie hier:

Verschlüsselte E-Mails

Für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen können Sie mit GnuPG verschlüsselte E-Mails an poststelle@stk.sec.nrw.de versenden. Um E-Mails verschlüsseln zu können, benötigen Sie den öffentlichen Schlüssel des Staatskanzlei. Diesen erhalten Sie über folgenden Link: www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-05_StK.asc

Wenn Sie eine verschlüsselte E-Mail an die Staatskanzlei schicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet.

Beachten Sie, dass die Staatskanzlei nicht mit verschlüsselten E-Mails antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift an.

Die Staatskanzlei eröffnet diesen Zugang für verschlüsselte E-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

Dateiformate für Anhänge

Werden Dateianhänge an die Staatskanzlei versandt, so ist zu beachten, dass die Staatskanzlei nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente

  • PDF

Für Bilder

  • JPEG
  • PNG
  • TIFF

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden von der Staatskanzlei nicht entgegengenommen. Sollte die verschlüsselte E-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie der Staatskanzlei übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die verschlüsselte E-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.

Qualifiziert elektronisch signierte Dokumente

Qualifiziert elektronisch signierte Dokumente

Für den formgebundenen Schriftverkehr an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen können Sie qualifiziert elektronisch signierte (QES) Dokumente per E-Mail an poststelle@stk.sec.nrw.de senden.
 
Wenn Sie ein Dokument mit QES an die Staatskanzlei schicken, wird dieses über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet.

Beachten Sie, dass die Staatskanzlei ihrerseits nicht mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift an. 

Die Staatskanzlei eröffnet diesen Zugang für Dokumente mit QES eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

Dateiformate für Anhänge

Werden Dateien mit QES an die Staatskanzlei versandt, so ist zu beachten, dass die Staatskanzlei nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente

  • PDF

Für Bilder

  • JPEG
  • PNG
  • TIFF

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden von der Staatskanzlei nicht entgegengenommen.

Sollte die Datei bzw. die Dateien, welche Sie der Staatskanzlei übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die Nachricht ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre E-Mail nicht angenommen werden konnte.