Ehemann und Vater von 2 Kindern , 38 Jahre alt, Unfall, Wachkoma - der Fall, den sich die Ehefrau nicht vorstellen konnte. Jetzt muss viel geregelt werden. Die rechtlichen Angelegenheiten ihres Ehemannes darf die Ehefrau aber nur regeln, wenn ihr Mann eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. Warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist und wie man ganz einfach diese Vollmacht erstellt, erfahren Sie bei unserer Telefonhotline. Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 6. März 2014, Experten aus der Justiz. In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen unter 0211/837-1915.