Landesatomaufsicht erlässt Anordnung zur Räumung des AVR-Behälterlagers Forschungszentrum Jülich

2. Juli 2014
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Das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat die Räumung des AVR-Behälterlagers auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich angeordnet. Die Forschungszentrum Jülich GmbH hat dazu bis zum 30. September 2014 ein detailliertes Konzept zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager vorzulegen und im Weiteren die erforderlichen Genehmigungen für die Räumung zu erwirken.

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Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk teilt mit:

Düsseldorf. Das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat die Räumung des AVR-Behälterlagers auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich angeordnet. Die Forschungszentrum Jülich GmbH hat dazu bis zum 30.09.2014 ein detailliertes  Konzept zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager vorzulegen und im Weiteren die erforderlichen Genehmigungen für die Räumung zu erwirken.

Im Zwischenlager auf dem Gelände des FZJ, dem so genannten AVR-Behälterlager, lagern seit der Stilllegung des Versuchskernkraftwerks dessen Brennelementekugeln in 152 Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® THTR/AVR. Die Forschungszentrum Jülich GmbH hatte zuletzt 2012* beim Bundesamt für Strahlenschutz eine erneute Genehmigung zur Aufbewahrung der AVR-Brennelemente bis Mitte 2016 beantragt. Nach dem Enden der bis zum 30.06.2013 befristeten Aufbewahrungsgenehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz wurden die Kernbrennstoffe auf Grundlage von zwei zeitlich begrenzten atomrechtlichen Anordnungen der Atomaufsicht von Nordrhein-Westfalen durch das Forschungszentrum Jülich aufbewahrt.

Nunmehr teilte das Bundesamt für Strahlenschutz als zuständige Genehmigungsbehörde der Atomaufsicht NRW mit, dass Untersuchungen zur Erdbebensicherheit zur Zeit nicht abgeschlossen seien und eine Prognose zum Abschluss des laufenden Genehmigungsverfahrens nicht möglich sei. Deshalb ergibt sich jetzt die Notwendigkeit zur Anordnung der Räumung.

Um einen ungeregelten Zustand zu vermeiden und weiterhin die notwendigen Sicherheitsstandards im AVR-Behälterlager des Forschungszentrums zu gewährleisten, wird in der atomaufsichtlichen Anordnung auf die Regelungen der bisherigen Aufbewahrungsgenehmigung aus dem Jahr 1993 einschließlich der seitdem erfolgten Nachträge Bezug genommen. Sämtliche Auflagen und Regelungen des Betriebes gelten weiterhin uneingeschränkt für die Aufbewahrung der Brennelemente. Das Ministerium hat ebenfalls angeordnet, dass ihm seitens des Forschungszentrums monatlich in schriftlicher Form über den Fortgang der Vorbereitungen zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager sowie über den Stand der dafür erforderlichen Genehmigungsverfahren zu berichten ist.

Der Forschungszentrum Jülich GmbH wurde die Anordnung am 02.07.2014 ausgehändigt.

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Matthias.Kietzmann@mweimh.nrw.de, Telefon 0211 61772-204

* geändert 03.07.2014

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