Land setzt Verbesserungen bei der Abrechnung der NRW-Soforthilfe durch und nimmt das Rückmeldeverfahren zum Herbst wieder auf

Nordrhein-Westfalen hat sich beim Bund erfolgreich für verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten bei der NRW-Soforthilfe 2020 eingesetzt. Das hat Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart mitgeteilt. Die Verbesserungen betreffen unter anderem Personalkosten, Stundungen und die Anrechnung zeitversetzter Zahlungseingänge. Unternehmen, Kammern und Verbände hatten Teile der Abrechnungsvorgaben des Bundes kritisiert.

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Datum 19.08.2020

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