Minister legt Pestizid-Bilanz 2011 vor: Häufig Rückstände von Pestiziden in Lebensmitteln / Sonderuntersuchung von Getreide auf das Pflanzenschutzmittel Glyphosat

16. August 2012
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Im Jahr 2011 wurden in NRW 4698 Lebensmittel untersucht, dabei wurden 767 unterschiedliche Pflanzenschutzmittelwirkstoffe erfasst. Im Jahr 2010 wurden 4764 Proben überprüft und im Jahr davor 4965 Pro­ben. Alle Ergebnisse der Untersuchungen auf Pestizid-Rückstände in Lebensmitteln werden im Pestizidreport veröffentlicht und mindestens einmal pro Woche aktualisiert: www.pestizidreport.nrw.de.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Im Jahr 2011 wurden in NRW 4698 Lebensmittel untersucht, dabei wurden 767 unterschiedliche Pflanzenschutzmittelwirkstoffe erfasst. Im Jahr 2010 wurden 4764 Proben überprüft und im Jahr davor 4965 Pro­ben. Alle Ergebnisse der Untersuchungen auf Pestizid-Rückstände in Lebensmitteln werden im Pestizidreport veröffentlicht und mindestens einmal pro Woche aktualisiert: www.pestizidreport.nrw.de. Die Proben werden von den kommunalen Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleuren im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüber­wachung entnommen. Im Pestizidreport wird für jede Obst- oder Gemüseart, von der landesweit mindestens 20 Proben pro Jahr amtlich untersucht werden, eine komplette Auswertung zur Verfügung gestellt. Diese umfasst nicht nur Angaben darüber, wie viele Proben Pestizide enthielten und wie häufig Höchstmengen überschritten wurden, sondern auch einen Vergleich der Herkunftsländer und der großen Supermarkt­ketten.

Die Probennahme erfolgt risikoorientiert, die Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse lässt daher keine statistisch abgesicherten Rückschlüsse zu, die sich auf die Gesamtheit der Proben eines Jahr­gangs, einer Handelskette oder eines Herkunftslandes übertragen lie­ßen. Werden eindeutige Höchstmengenüberschreitungen festgestellt, müssen amtliche Maßnahmen gegen den Händler, Importeur oder Erzeuger eines Lebensmittels eingeleitet werden. Analytisch eindeutig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der nachgewiesene Gehalt mindestens 50 Prozent über der festgesetzten Höchstmenge liegen muss. Es ist dabei immer zu berücksichtigen, dass eine Überschreitung der Höchstmengen wegen der hohen Sicherheitsfaktoren bei der Fest­setzung in der Regel keine Gesundheitsgefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet.

In NRW hat es im vergangenen Jahr zudem eine Schwerpunktunter­suchung auf Rückstände von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln (Pestizide) gegeben. Im August 2011 wurde 33 Proben Getreide (Weizen, Gerste, Triticale) und Raps auf Glyphosat und seinen Metaboliten Aminomethylphosphonsäure (AMPA) untersucht. Das Getreide stammte aus der Erntesaison zwischen Mitte Juli und Anfang August 2011. Von den beprobten Feldern wurden 23 Felder etwa 4 bis 6 Wochen vor der Ernte, 8 Felder vor der Aussaat im Herbst 2010 und zwei Felder doppelt – nämlich vor der Aussaat und vor der Ernte – mit zugelassenen, glyphosathaltigen Mitteln behandelt. Bei Weizen handelt es sich üblicherweise um Getreide, das zur Backwarenherstellung ge­nutzt werden kann, während Gerste und Triticale als Futtermittel genutzt werden. Für Weizen, Raps und Triticale gilt im Rahmen der EU-Verord­nung eine Rückstandshöchstgehalt  von 10 mg/kg und für Gerste von 20 mg/kg.Insgesamt wurden im Jahr 2011 33 Proben untersucht: 6 Proben Raps, 7 Proben Weizen, 18 Proben Gerste und 2 Proben Triticale. Von den 6 Rapsproben war bei 4 Proben kein Glyphosat nachweisbar, 2 Proben wiesen Glyphosatgehalte unterhalb des RHG von 10 mg/kg auf. In den Weizenproben war bei 2 Proben kein Glyphosat nachweisbar, die weiteren Proben lagen deutlich unterhalb des RHG von 10 mg/kg. 13 Proben Gerste enthielten kein oder weniger als 10 mg/kg Glyphosat, 4 Proben wiesen Gehalte zwischen 11 und 18 mg/kg Glyphosat auf und bei einer Probe wurde ein Gehalt von 23 mg/kg Glyphosat ermittelt. Die Probe mit diesem Gehalt wurde nicht beanstandet, da auf Grund des vorgegebenen Analysenspielraums nicht von einer RHG-Überschreitung ausgegangen werden konnte.
Pestizidreport
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