„kinderstark – NRW schafft Chancen“: Landesregierung investiert mehr als 14 Millionen Euro in weiteren Ausbau der Präventionsarbeit
Minister Stamp: Kinder und Jugendliche dürfen nicht die Verlierer der Corona-Pandemie werden
Ein zentrales Ziel der Landesregierung ist es, Kindern, Jugendlichen und ihren Familien beste Zukunftschancen zu ermöglichen, unabhängig von ihrer Herkunft.
Ein zentrales Ziel der Landesregierung ist es, Kindern, Jugendlichen und ihren Familien beste Zukunftschancen zu ermöglichen, unabhängig von ihrer Herkunft. Mit dem Förderprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ unterstützt die Landesregierung die Kommunen dabei, Kinder und Jugendliche besser vor Armut zu schützen und ihre Chancen auf einen Aufstieg durch Bildung weiter zu erhöhen. Vor allem sozial benachteiligte Familien sollen in ihren Bildungs- und Teilhabechancen gestärkt werden. In der neuen Förderphase 2022 investiert Nordrhein-Westfalen weitere 14,3 Millionen Euro in die landesweite Präventionsarbeit. Damit können vor Ort auch die Folgen der Pandemie abgemildert werden.
„Kinder und Jugendliche dürfen nicht die Verlierer der Corona-Pandemie werden. Deswegen ist es jetzt besonders wichtig, dass wir die Präventionsarbeit in Nordrhein-Westfalen weiter stärken. Mit ‚kinderstark‘ haben wir ein hervorragendes Programm, das genau da ansetzt, wo Hilfe gebraucht wird. Ich freue mich, dass die Kommunen dabei auch die Folgen der Corona-Pandemie im Blick haben. Wenn wir alle an einem Strang ziehen, können wir dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien beste Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe bekommen“, erklärte Familienminister Joachim Stamp.
Mit „kinderstark“ ist die Präventionspolitik in Nordrhein-Westfalen neu ausgerichtet worden. Kommunen erhalten dabei neue Handlungsspielräume zum Aufbau von Präventionsketten. So sollen unter anderem präventive Angebote von der Schwangerschaft bis zum Übergang in den Beruf nachhaltig und flächendeckend gesichert werden. Kommunen können so Unterstützungsbedarfe von Familien, Kindern und Jugendlichen leichter erkennen und diesen mit passgenauen Angeboten begegnen. Alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen bekommen die Möglichkeit, Maßnahmen zu fördern, die an Schnittstellen wie Jugendhilfe/Schule oder Gesundheit/Jugendhilfe entstehen und bisher in keine Förderstruktur passten. Der Anteil der Fördermittel der jeweiligen Kommune entspricht dabei dem Anteil der in der Kommune lebenden Kinder im SGB II-Bezug.
Damit die Netzwerkbildung und die Angebotsentwicklung gelingen, finanziert „kinderstark“ vor Ort jeweils eine Stelle, die als kommunale Netzwerkkoordination alle Akteure zusammenbringt und die Maßnahmen koordiniert. Daneben können innovative und niedrigschwellige Maßnahmen vor Ort gefördert werden, wie:
- Familiengrundschulzentren, in denen Unterstützungsstrukturen für Familien mit Kindern aufgebaut werden, die die offene Ganztagsgrundschule besuchen. Ziel ist es, Eltern als kompetente Bildungspartner ihrer Kinder zu stärken und in gemeinsamer Verantwortung von Eltern und Schule den Grundschulkindern eine chancengerechte Bildungsbeteiligung zu ermöglichen.
- Lotsendienste in Geburtskliniken, in Kinder- und Jugendarztpraxen oder gynäkologischen Praxen, die Familien zu geeigneten Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten vermitteln.
- Kommunale Familienbüros, die Familien als niedrigschwellige Service-, Informations- und Lotsenstelle zur Verfügung stehen.
- Aufsuchende Angebote zum Beispiel an Familienzentren oder Kindertageseinrichtungen, um den Zugang zu Familien in belasteten Lebenssituationen wie Armut oder Neuzuwanderung zu verbessern und sie zu unterstützen.
Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.kinderstark.nrw/.
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