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  • Pressemitteilung
  • 05.07.2013

Sechs Wochen Sommerferien stehen vor der Tür. Doch manche Schülerinnen und Schüler wollen sich in dieser Zeit nicht nur erholen, sondern mit einem Ferienjob ihr Taschengeld aufbessern. „Etwa 440.000 Schülerinnen und Schüler über 15 Jahren in NRW dürfen vom Gesetz her in den Ferien arbeiten, allerdings nur unter ganz bestimmten Bedingungen“, sagte NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider. „Die Ferien dienen in erster Linie der Erholung, ein Ferienjob darf also die Erholung und damit die Leistungen in der Schule nicht beeinträchtigen“, so der Minister weiter. Deshalb habe das Jugendarbeitsschutzgesetz klare Regeln für Jugendliche ab 15 Jahren vorgesehen. Minister Schneider: „Diese Bestimmungen für Ferienjobs müssen im Interesse der jungen Leute unbedingt eingehalten werden.“

  • Pressemitteilung
  • 01.07.2014

Schulferien sind für Kinder und Jugendliche die schönste Zeit im Jahr. Doch nicht jeder von Ihnen entspannt sich im Freibad oder fährt in Urlaub. Viele Schülerinnen und Schüler bessern ihr Taschengeld mit einem Ferienjob auf. Arbeitsminister Guntram Schneider sagte in Düsseldorf: „Es ist zu begrüßen, wenn Jugendliche schon früh in die Arbeitswelt hineinschnuppern, Berufsfelder kennenlernen und erste praktische Erfahrungen im Arbeitsleben sammeln. Die Schulferien sollen jedoch in erster Linie der Erholung dienen. Deshalb dürfen Ferienjobs die Möglichkeiten zur Regeneration nicht einschränken, die Gesundheit nicht belasten und die schulischen Leistungen nicht beeinträchtigen.“

  • Pressemitteilung
  • 04.07.2012

Nur noch wenige Tage bis zum Beginn der Sommerferien. Auch dieses Jahr wollen viele Schülerinnen und Schüler mit einem Ferienjob ihr Taschengeld aufbessern. „Einerseits ist es zu begrüßen, wenn Jugendliche schon früh in die Arbeitswelt hineinschnuppern und Berufsfelder von innen kennen lernen. Andererseits sollen die Schulferien in erster Linie der Erholung dienen, und Ferienjobs dürfen die schulischen Leistungen nicht beeinträchtigen“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider in Düsseldorf.

Minister Laumann: Bürokratische Hürden dürfen der Ausbildung neuer Fachkräfte nicht im Wege stehen

Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht ärztliche Untersuchungen für Jugendliche beim Eintritt in das Berufsleben vor. Die Untersuchungen sollen verhindern, dass Jugendliche mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder ihre Entwicklung gefährden.

Für Jugendliche gelten zu ihrem Schutz besondere Regelungen

„Die Schulferien sollen zuallererst der Erholung dienen. Deshalb müssen Ferienjobs so begrenzt sein, dass sie den Erholungswert der Ferien nicht einschränken, die Gesundheit nicht belasten und die schulischen Leistungen nicht beeinträchtigen.“

  • Arbeit
  • Pressemitteilung
  • 24.06.2022
Was Jugendliche, Eltern und Arbeitgeber über den Jugendarbeitsschutz wissen sollten

Zum Beginn der Sommerferien weist Arbeitsminister Karl-Josef Laumann Jugendliche, Eltern und Arbeitgeber auf die gesetzlichen „Spielregeln“ für Ferienjobs hin.

  • Arbeit
  • Pressemitteilung
  • 11.06.2023
Minister Laumann: In Zeiten des Fachkräftemangels können Ferienjobs zu einer Win-Win-Situation für die Jugendlichen und die Unternehmen gleichermaßen werden

Mit dem Beginn der Sommerferien überlegen viele Jugendliche, durch einen Ferienjob nicht nur ihr Taschengeld aufzubessern, sondern sich dabei auch über mögliche Berufsperspektiven näher zu informieren. Dabei gibt es jedoch klare Regeln, auf die das Arbeitsministerium hinweist.

Aktualisierter Flyer mit Steuertipps nun online und in den Finanzämtern verfügbar / Staatssekretär Dr. Opdenhövel: „Wir beantworten steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Ferien- und Nebenjobs von Schülern und Studierenden.“

In Nordrhein-Westfalen stehen die Sommerferien vor der Tür und viele Schülerinnen und Schüler nutzen die freie Zeit, um mit Ferienjobs die Urlaubskasse aufzubessern.