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  • Pressemitteilung
  • 07.06.2017

Von Januar bis April 2017 wurden in NRW 4.567 Anträge auf eine geförderte freiwillige Ausreise bewilligt. Damit entfallen 41 Prozent der bundesweit 8.468 Bewilligungen auf NRW. Das größte Flächenbundesland liegt im Ländervergleich auf dem ersten Platz.

  • Pressemitteilung
  • 10.05.2017
Minister Jäger: Beamte der NRW-Polizei unterstützen vorübergehend bei der Bewachung

NRW baut seine Abschiebehaftanstalt in Büren noch im Mai auf 140 Plätze aus. Um die Bewachung der zusätzlichen Häftlinge sicherzustellen, helfen vorübergehend jeweils sechs Beamte der Bereitschaftspolizei im Früh- und Spätdienst aus.

  • Pressemitteilung
  • 24.01.2018

Am 23. Januar 2018 ist vom Flughafen Düsseldorf ein Rückführungsflug mit 19 afghanischen Ausreisepflichtigen aus acht verschiedenen Bundesländern nach Kabul gestartet, der heute Morgen gelandet ist.

Baustein für konsequente Abschiebung von Straftätern und Gefährdern

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat das Gesetz zur Modernisierung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen beschlossen.

  • Pressemitteilung
  • 13.09.2017

Am 12. September 2017 ist vom Flughafen Düsseldorf ein Rückführungsflug mit acht afghanischen Ausreisepflichtigen nach Kabul gestartet. Zurückgeführt wurden im Rahmen einer Sondermaßnahme ausschließlich rechtskräftig verurteilte Straftäter aus drei verschiedenen Bundesländern.

  • Pressemitteilung
  • 30.10.2012

„Die Diskussion über die Nutzung preisgünstigerer Pflegeheime im Ausland zur Unterbringung pflegebedürftiger Menschen ist völlig inak­zeptabel und zeigt, wie sehr die aktuelle Pflegepolitik an den heutigen Herausforderungen scheitert“, erklärt Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens in Düsseldorf zu der aktuellen Berichterstattung über die Unterbringung Pflegebedürftiger in billigeren ausländischen Pflegeheimen.

  • Pressemitteilung
  • 25.07.2014

NRW zieht Konsequenzen aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs zur Abschiebungshaft in Büren. „Selbstverständlich respektieren wir diese Entscheidung“, erklärte NRW-Innenminister Ralf Jäger. „Wir sorgen deshalb dafür, dass die rund 20 Abschiebehäftlinge kurzfristig in eine europarechtskonforme Abschiebehafteinrichtung in Berlin gebracht werden.“ Betroffen sind nur solche Fälle, in denen der Haftbefehl weiterhin Bestand hat. Nach der BGH-Entscheidung widerspricht die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in der JVA Büren europarechtlichen Vorgaben.

  • Pressemitteilung
  • 18.07.2014

Nach der Grundsatzentscheidung des EuGH zur Abschiebungshaft prüft das Land die Konsequenzen für NRW. Die Abschiebungshaft soll im Sinne der durch das Urteil konkretisierten Vorgaben fortentwickelt werden. Im Vordergrund steht dabei die Überlegung, den Standort Büren entsprechend weiterzuentwickeln. Auch alternative Unterbringungskonzepte werden geprüft. „Abschiebungshaft kann in einem Rechtsstaat stets nur ultima ratio sein“, erklärte Innenminister Ralf Jäger. „Unser Anspruch ist es, die Haftbedingungen so human wie möglich auszugestalten.“