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  • 26.09.2018
Gesetzentwurf sieht unter anderem Gesichtsverhüllungsverbot für Wahlvorstände und Ausweitung des Zeitfensters für die Kommunalwahl 2020 vor

Das Landeskabinett hat auf Vorschlag von Innenminister Herbert Reul den Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften beschlossen. Der Entwurf sieht unter anderem ein Gesichtsverhüllungsverbot für Wahlvorstände, die Erweiterung des Zeitfensters für die Kommunalwahl 2020, eine Fristverlängerung für die Entscheidung über die Verkleinerung der Stadt- und Gemeinderäte, die weitgehende Abschaffung der 2,5 Prozent-Sperrklausel für die Kommunalwahlen und Regelungen für die zukünftige Direktwahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr vor. Der Gesetzentwurf muss noch vom Landtag verabschiedet werden.

Innenminister: Ein erfahrener Kenner des Wahlrechts

Die Landesregierung hat auf Vorschlag des Ministers für Inneres und Kommunales beschlossen, den Leitenden Ministerialrat Wolfgang Schellen zum neuen Landeswahlleiter zu ernennen.

Seit vergangener Woche können Menschen mit türkischem Pass in Nordrhein-Westfalen ihre Stimme für die Parlaments- und Präsidentschaftswahl in der Türkei abgeben. Aus diesem Anlass hat die Stiftung Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung an der Universität Duisburg-Essen ein aktuelles Paper in der Informationsreihe „ZfTI aktuell“ mit dem Titel „Wahlen in der Türkei am 24. Juni: Ausgangssituation und Wahlbündnisse“ herausgegeben.

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  • 23.05.2014

Am Sonntag sind die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen aufgerufen, das Europäische Parlament zu wählen. Die Europawahl 2014 ist die erste Wahl nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon, der dem Europäischen Parlament deutlich mehr Einfluss zuschreibt. Wer wählen geht, entscheidet auch über die Nachfolgerin oder den Nachfolger von José Manuel Barroso, dem derzeitigen Präsidenten der Europäischen Kommission.

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  • 26.01.2017
Landeswahlleiter Schellen: Ehrenamtliche stellen sicher, dass am Wahlsonntag alles reibungslos läuft

Die Vorbereitungen zur Landtagswahl in NRW am 14. Mai 2017 laufen. NRW-Wahlleiter Wolfgang Schellen hat in Düsseldorf insgesamt fünf Projekte rund um die Wahlen im bevölkerungsreichsten Bundesland vorgestellt.

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  • 26.05.2014

Am Sonntag sind die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen aufgerufen, das Europäische Parlament zu wählen. Die Europawahl 2014 ist die erste Wahl nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon, der dem Europäischen Parlament deutlich mehr Einfluss zuschreibt. Wer wählen geht, entscheidet auch über die Nachfolgerin oder den Nachfolger von José Manuel Barroso, dem derzeitigen Präsidenten der Europäischen Kommission.

Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser: Gutschein oder Geld zurück: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen selbst entscheiden

Die Gutscheinlösung für Reisen scheint offenbar vom Tisch zu sein. Das ist eine gute Nachricht für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Aber auch die Gutschein-Lösungen für Veranstaltungen und Nutzungsberechtigung für Fitnessstudios sollten nur auf freiwilliger Basis möglich sein.

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  • 02.04.2014

Arbeits- und Integrationsminister Guntram Schneider fordert „eine Entkrampfung der Integrationsdebatte“. Bei der Eröffnung der 10. Bundesmigrationskonferenz der Industriegewerkschaft Metall (IGM) am 2. April 2014 in Sprockhövel, betonte er, dass es nicht darum gehe, dass Migrantinnen und Migranten sich assimilieren. “Integration heißt konkrete Probleme rational lösen. Vor allem geht es um Chancengleichheit und Teilhabe für alle”, sagte Schneider. “Das ist eine echte Willkommenskultur”.

Am 14. Mai 2017 ist es soweit: Rund 13,1 Millionen Wahlberechtigte sind aufgerufen, den neuen NRW-Landtag zu wählen. Knapp 840.000 von ihnen sind Erstwähler. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens ab dem 28. April 2017 in NRW wohnen.

Kabinett beschließt Entwurf des Inklusionsstärkungsgesetzes

Das Landeskabinett hat den von Sozialminister Guntram Schneider vorgelegten Entwurf des NRW-Inklusionsstärkungsgesetzes gebilligt. Das Inklusionsstärkungsgesetz enthält eine Fülle von Regelungen, die dazu beitragen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Das Ziel sei die volle und gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen und die Beseitigung von Barrieren, die sie daran hindern.