Das Thema Schrottimmobilien stand am 25. April 2013 auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestags. Den Anstoß zu dem Thema hatte ein Antrag der Länder NRW und Bremen gegeben. Weil verwahrloste Immobilien in immer mehr Kommunen die Stadtentwicklung blockieren, hatten NRW und Bremen im August 2012 einen gemeinsamen Antrag für die Änderung der Baugesetzgebung in den Bundesrat eingebracht. Mit großer Mehrheit hatten die Mitglieder im Bundesratsausschuss für Städtebau dem Antrag, der eine Änderung der Baugesetzgebung vorsieht, zugestimmt. „Leer stehende und verwahrloste Immobilien wirken sich oft negativ auf die benachbarten Gebäude und auf ganze Quartiere aus“, begründete NRW Bauminister Michael Groschek die Initiative. Betroffene Kommunen müssten daher in die Lage versetzt werden, hieran etwas zu ändern.