In Nordrhein-Westfalen werden rund Dreiviertel aller Pflegebedürftigen – knapp 600.000 Bürgerinnen und Bürger – in den eigenen vier Wänden versorgt. In Situationen, in denen diese Menschen nicht zu Hause gepflegt werden können, haben sie Anspruch auf sogenannte Kurzzeitpflege.