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Aktualisierte Coronaschutzverordnung gilt ab 9. Juli 2021 und bis einstweilen 5. August

Die Landesregierung passt die Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit ab Freitag, 9. Juli 2021, an. Angesichts landesweit weiterhin niedriger Inzidenzzahlen und der ebenfalls deutlich abnehmenden Zahl schwerer Krankheitsverläufe, erforderlicher Krankenhauseinweisungen und Intensivbehandlungen wird eine neue „Inzidenzstufe 0“ eingeführt. Diese Stufe gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen, und beinhaltet die Aufhebung eines Großteils der bestehenden Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie.

Das Gesundheitsministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte gebeten, Impfstoffkontingente, die nicht vollständig genutzt werden können, für die Versorgung weiterer Personen aus dem Kreis der zweiten Prioritätsgruppe (gemäß Coronavirusimpfverordnung) zu verwenden. Die Regelung gilt zunächst bis zum Start der Impfungen in den Hausarztpraxen am 6. April 2021.

Mit den beginnenden Impfungen im Februar gegen das Corona-Virus in den Impfzentren werden große Hoffnungen verbunden. Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten, appelliert an die Kreise und kreisfreien Städte, alle 53 Impfzentren barrierefrei zu gestalten.

Land und Kommunen sagen in gemeinsamer Verantwortung vollständige Weiterfinanzierung der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und der Ganztagsangebote in den Schulen unabhängig von der konkreten Inanspruchnahme zu

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen hat die Landesregierung ein Betretungsverbot für Kindertagesbetreuungsangebote erlassen, in den Schulen ist gleichzeitig der Unterricht vorübergehend eingestellt worden.

Die Landesregierung setzt die gestrigen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zur Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie erneut konsequent und zügig in Nordrhein-Westfalen um. Sie hat die Coronaschutzverordnung entsprechend angepasst. Zur Begrenzung der auf ein deutlich kritisches Niveau gestiegenen Infektions- und Hospitalisierungszahlen und insbesondere zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten treten ab Samstag, 4. Dezember 2021, damit weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, die das Infektionsgeschehen bremsen sollen und insbesondere einen weiteren Anstieg der Hospitalisierungsfälle verhindern sollen.

Minister Laumann: Gefährden wir jetzt nicht die Erfolge der letzten Monate durch ein zu frühes Fallenlassen der verbliebenen Schutzmaßnahmen

Nach Beschluss des Deutschen Bundestags gilt vom morgigen Samstag an ein neues Infektionsschutzgesetz. Angesichts der zunehmenden Anzahl der Corona-Patientinnen und -patienten in den Krankenhäusern verlängert die nordrhein-westfälische Landesregierung viele der bisher geltenden Schutzmaßnahmen der Coronaschutzverordnung bis zum 2. April 2022. Dazu nutzt die Landesregierung die Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz.

  • Justiz
  • Pressemitteilung
  • 29.06.2021

Derzeit helfen landesweit mehr als 1000 Schiedspersonen mit, den Gang vor Gericht zu vermeiden und die Kosten bei Streitfällen niedrig zu halten. Schiedspersonen werden dann hinzugezogen, wenn ein Streit schnell und unbürokratisch beendet werden soll. In manchen Fällen ist die vorherige Hinzuziehung des Schiedsamtes sogar Voraussetzung dafür, ein Gericht anrufen zu können.

Über 70-Jährige werden per Brief über die Notwendigkeit einer Auffrischungsimpfung informiert

Rund 2,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger über 70 Jahren erhalten in den kommenden Wochen Post: Gesundheitsminister Laumann informiert mit einem Schreiben, das über die Kreise und kreisfreien Städte versandt wird, über die Notwendigkeit einer Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus.

  • Pressemitteilung
  • 10.02.2017
Länder stimmen im Bundesrat für faire Löhne und Sozialstandards im ÖPNV

Der Bundesrat hat heute dem Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zugestimmt. „Wir wollen Dumpinglöhne im ÖPNV vorhindern. Mit der heutigen Annahme unseres Antrags im Bundesrat sind wir einen Schritt weiter gekommen. Jetzt ist der Bundestag am Zug“, sagte Verkehrsminister Michael Groschek.

Regelung zu verpflichtender Mund-Nasen-Bedeckung gilt ab 27. April 2020 in ÖPNV, Einzelhandel und Arztpraxen

Ab Montag, 27. April 2020, gilt in Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung für Bürgerinnen und Bürger, Mund und Nase bei der Fahrt im ÖPNV, dem Einkauf im Einzelhandel und in Arztpraxen zu bedecken.

Ab Freitag: Gastronomie und Übernachtungsangebote auch für Nicht-Immunisierte mit gültigem Test / Öffnung von Clubs und Diskotheken / Mehr Zuschauer insbesondere bei Großveranstaltungen / Keine Zugangsbeschränkungen mehr für Kinder und Jugendliche

Da die Inzidenzzahlen und die Zahl der Covid-Patientinnen und -patienten in den Krankenhäusern auch nach den ersten Öffnungsschritten zum 19. Februar weiter sinken, setzt die Landesregierung die von Bund und Ländern gemeinsam beschlossene weitere Öffnungsperspektive in einem zweiten Schritt um.

Minister der Justiz Peter Biesenbach: „Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung des Corona-Virus sind Maßnahmen erforderlich, wie wir sie bisher nie getroffen haben."

Das Ministerium der Justiz hat in enger Abstimmung mit den Behördenleiterinnen und Behördenleitern der Mittelbehörden im Erlasswege wichtige Entscheidungen für den Justizbereich getroffen.